Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2021

Fahrdienste für schwerbehinderte Menschen

Menschen mit einer schweren Behinderung sind oft in ihrer Mobilität so stark eingeschränkt, dass sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis nicht oder nur mit fremder Hilfe benutzen können. Damit sie dennoch aktiv und selbstbestimmt am Leben teilnehmen und ihre Freizeit möglichst frei gestalten können, haben viele Städte und Gemeinden Fahrdienste für schwerbehinderte Menschen eingerichtet. Diese werden in der Regel von den Kommunen finanziert und von den Trägern der freien Wohlfahrtsverbände angeboten.

Bei den Fahrdiensten handelt es sich um freiwillige Leistungen der Kommunen, auf die kein Rechtsanpruch besteht. Die Regelungen sind zudem regional sehr unterschiedlich. Während manche Kommunen die Gesamtkosten für bestimmte Personenkreise übernehmen, verlangen andere einen Eigenanteil für die Fahrten.
In einigen Kommunen ist der Anspruch auf einen Fahrdienst abhängig vom Einkommen des schwerbehinderten Menschen und auf eine bestimmte Anzahl von Fahrten und Kilometern begrenzt.

Anlaufstellen und weitere Informationsquellen

Das zuständige Sozialamt informiert Sie über die vor Ort geltenden Bestimmungen und über die Anbieter von Fahrdiensten.

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