Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2021

Fahrtauglichkeit unter Opioid-Einnahme

Viele Menschen mit chronischen Schmerzleiden nehmen Opiate ein. Oftmals sind diese Patienten verunsichert, ob sie fahrtauglich sind oder ob ihre Reaktions- und Leistungsfähigkeit durch die Medikation so eingeschränkt sind, dass das Führen eines Kraftfahrzeuges ein Sicherheitsrisiko darstellt.

Ausnahmeregelung bei ärztlich verordneter Opioid-Einnahme

Gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes begehen Personen, die unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss ein Fahrzeug führen, grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings klammert der Gesetzgeber die bestimmungsmäßige, ärztlich verordnete Einnahme eines derartigen Wirkstoffes im Fall einer konkreten Erkrankung aus.

Diese Regelung ist jedoch nicht als Freifahrtschein zu sehen. Teilnahme am Straßenverkehr ist nur dann möglich, wenn der behandelnde Arzt die Fahrtüchtigkeit des Patienten festgestellt hat und der Patient selbst sich nach kritischer Eigenprüfung fahrtauglich fühlt.

In der Regel sind Patienten mit gutem Allgemeinzustand und unter regelmäßiger, gleichbleibender Therapie fahrtüchtig. Falls ein stabiler Zustand nicht gewährleistet werden kann - etwa zu Beginn der Therapie, bei einer Medikamentenumstellung oder bei einem schlechten Allgemeinzustand -, dürfen Schmerzerkrankte nicht mehr am Steuer sitzen.

Ärztliche Hinweispflicht

Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, den Patienten auf die medikamentenbedingte Einschränkung und die sich hieraus ergebende Gefährdung hinzuweisen. Im Dokumentationssystem sollte er sowohl die Belehrung des Erkrankten mit Gegenzeichnung durch diesen, als auch die Feststellung der Fahrtauglichkeit schriftlich fixieren. Wichtig ist auch der Hinweis darauf, dass jeglicher Alkoholkonsum während der Opioid-Therapie wegen möglicher Symptomverstärkung vermieden werden sollte.

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