Zuletzt aktualisiert am 20. März 2023
Familiengeld (Bayern)
Im Freistaat Bayern gibt es seit dem 1. September 2018 das sog. Familiengeld. Es ersetzt das Betreuungs- und Landeserziehungsgeld und wird einkommensunabhängig ausbezahlt.
Voraussetzungen und Höhe
Alle in Bayern wohnhafte Familien können für ihre Kinder im Alter von 13 bis 36 Monaten Familiengeld beziehen, sofern das Kind im Haushalt der Antragsteller lebt und bereits Kindergeld bezahlt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Kind dauerhaft zu Hause oder in einer Kita betreut wird.
Wichtig: Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen und etwaigem Geldleistungsbezug der Antragssteller - wie z. B. Elterngeld - ausbezahlt. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld wird das Familiengeld auf die Bezüge angerechnet.
Die Eltern erhalten monatlich 250 € für das erste und zweite Kind.
Ab dem dritten Kind werden 300 € monatlich ausbezahlt.
Insgesamt können so bei voller Ausschöpfung des 2-jährigen Bezugszeitraums 6.000 bis maximal 7.200 € pro Kind bezogen werden.
Antragstellung
Das Familiengeld kann online beim Zentrum Bayern Familie und Soziales unter https://www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld/antrag/index.php beantragt werden.
Der Antrag kann frühestens drei Monate vor dem 13. Lebensmonat bzw. vor dem beabsichtigten späteren Leistungsbeginn gestellt werden. Familiengeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag eingegangen ist.
Beziehen Sie für Ihr Kind bereits Elterngeld, müssen Sie keinen weiteren Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld.
Anlaufstellen und weitere Informationen
Auskünfte zum Bayerischen Familiengeld erteilt das Zentrum Bayern Familie und Soziales telefonisch unter 0931 32 09 09 29 Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 und 16:00 Uhr sowie am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
oder im Internet unter www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld/index.php