Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2021
Familienrehabilitation
Sind in einer Familie sowohl Kinder als auch Erwachsene behandlungsbedürftig, können sie unter Umständen eine familienorientierte Rehabilitation in einer Fachklinik für Familienrehabiltation in Anspruch nehmen.
Zielsetzung
Eine Familienrehabilitation richtet sich an Patienten mit chronischen psychosomatischen Erkrankungen. Da die Krankheitsbilder meist sehr komplex sind, ist zur Erreichung des Reha-Zieles die therapeutische Einbindung der Familienmitglieder erforderlich.
Das Angebot kommt für Kinder in Frage mit:
- Verhaltens- und emotionalen Störungen
- Entwicklungsstörungen (z. B. Angststörungen, ADHS, Schlafstörungen)
- Adipositas
- Essstörungen
- Chronischen Erkrankungen, bei denen psychosoziale Faktoren relevant sind, wie z.B. Asthma Bronchiale, Neurodermitis oder Tumorerkrankungen.
Erwachsene werden mit folgenden Erkrankungen behandelt:
- Neurotische Belastungs- und somatoforme Störungen
- Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
- Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
- Adipositas
- Chronische, internistische Erkrankungen bei denen psychosoziale Faktoren relevant sind, z.B. Tumorerkrankungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Dauer
Kinder bis 16 Jahre können eine Familienrehabilitation zusammen mit ihren Eltern bzw. Betreuungspersonen machen. Die Maßnahme dauert in der Regel 4 Wochen und wird stationär durchgeführt. Sofern erforderlich können auch nicht erkrankte Geschwisterkinder mit aufgenommen werden. Zwischen 2 bezuschussten Reha-Maßnahmen muss in der Regel ein Zeitraum von 4 Jahren liegen.
Antragstellung
Kinder und Erwachsene müssen jeweils einen separaten Antrag auf Rehabilitationsleistungen beim Kostenträger stellen. Die Maßnahmen werden dann zeitgleich durchgeführt, die Familienmitglieder werden aber individuell, entsprechend ihrer Indikation behandelt. Zusätzlich finden Eltern-Kind-Therapieangebote statt.
Zuzahlungen
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres müssen Rehabilitanden eine Zuzahlung von 10 € pro Tag leisten. Bei Inanspruchnahme einer Krankenhaus- oder Anschlussheilbehandlung (AHB) über die Krankenkasse sind die Zuzahlungen auf längstens 28 Tage begrenzt, bei ambulanten oder stationären Reha-Leistungen der Krankenkasse ist eine Zuzahlung von 10 € pro Tag ohne zeitliche Begrenzung zu leisten.
Bei AHB-Leistungen der Rentenversicherung ist die Zuzahlung von 10 € pro Tag auf 14 Tage beschränkt; bei stationären Reha-Leistungen der Rentenversicherung ist die Zuzahlung von 10 € pro Tag auf 42 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Unter Umständen ist auch eine Zuzahlungsbefreiung möglich. Kinder sind von der Zuzahlung befreit.
Anlaufstellen und weitere Informationsquellen
Konkrete Auskünfte erteilt Ihre individuelle Krankenkasse und die Deutsche Rentenversicherung.