Zuletzt aktualisiert am 20. September 2022

Freifahrten-Regelung für schwerbehinderte Menschen

(§§ 228 ff. SGB IX)

Schwerbehinderte Menschen können mit den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs in der 2. Klasse innerhalb Deutschlands kostenlos und ohne Fahrschein reisen. Für die sog. "Unentgeltliche Beförderung" benötigen sie einen Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck sowie ein Beiblatt mit einer gültigen Wertmarke.

Wer hat darauf Anspruch?

Anspruch auf Freifahrten haben schwerbehinderte Personen mit einem orangefarbenen Flächenaufdruck. Die Vorderseite des Schwerbehindertenausweises ist dann in Grün und Orange gehalten. Dies ist bei folgenden Merkzeichen der Fall:

  • Merkzeichen G
  • Merkzeichen aG
  • Merkzeichen Bl
  • Merkzeichen Gl
  • Merkzeichen H

Beiblatt mit Wertmarke

Zusätzlich zum Schwerbehindertenausweis benötigen die Betroffenen ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke:

  • eine kostenlose Wertmarke, die zur Freifahrt für ein Jahr berechtigt, erhalten schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen H oder Bl sowie einkommensschwache Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder SGB XII (Sozialhilfe) beziehen. Schwerkriegsgeschädigte und diesen gleichgestellte Personen können ebenfalls kostenfrei fahren.
  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G, aG und Gl müssen eine Wertmarke kostenpflichtig erwerben. Eine Wertmarke mit einem Jahr Gültigkeit kostet 91 €, mit einem halben Jahr Gültigkeit 46 €.

Die Wertmarke erhalten Sie beim zuständigen Versorgungsamt.

Verkehrsmittel

Die Freifahrt kann man bundesweit in allen Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personennahverkehrs nutzen. Hierzu zählen:

  • Busse, Straßenbahnen, S-Bahnen und U-Bahnen
  • Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (RB, RE, IRE) - nur 2. Klasse
  • Schiffe im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr im Ort- und Nachbarschaftsbereich
  • Privatbahnen, die Strecken des Öffentlichen Personennahverkehr betreiben - nur 2. Klasse

Mitnahme von Begleitpersonen, Begleit- und Blindenhunden

Das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis berechtigt zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson im Nah- und Fernverkehr, ausgenommen sind Sonderzüge und -wagen. Dies gilt auch dann, wenn die schwerbehinderte Person keine Wertmarke besitzt. Anstelle einer Begleitperson kann auch ein Begleithund kostenlos mitgenommen werden. Blindenhunde werden zusätzlich zu einer Begleitperson unentgeltlich befördert, wenn im Ausweis das Merkzeichen Bl eingetragen ist.
Bei Reisen mit der Deutschen Bahn können Personen mit dem Merkzeichen B oder Bl kostenlos bis zu zwei Sitzplätze reservieren.

Anlaufstellen und weitere Informationen

Informationen zu den Services und Vergünstigungen für mobilitätseingeschränkte Reisende bietet die Deutsche Bahn unter: www.bahn.de/service/individuelle-reise/barrierefrei

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beantwortet Deine Fragen zum Thema "Behinderung" unter der Nummer 030 - 221 911 006 immer Montag bis Donnerstag 8-20 Uhr.

 

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