Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2021
Frühförderung bei Kinder mit Autismus
Bei einer Entwicklungsstörung aus dem autistischen Formenkreis haben Kinder ein Anrecht auf Frühförderung. Die medizinisch-therapeutischen, psychologischen, heilpädagogischen, sonderpädagogischen und psychosozialen Maßnahmen sowie die Beratung der Erziehungsberechtigten können ab der Geburt beginnen und sich bis zur Einschulung erstrecken.
Frühförderung als Komplexleistung
Maßnahmen der Frühförderung werden in Verbindung mit heilpädagogischen Leistungen als sogenannte „Komplexleistung“ erbracht. Die ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen der „Komplexleistung Frühförderung“ werden zum Wohl der betroffenen Kinder aus einer Hand und unter gezielter Einbeziehung des familiären Umfelds als "interdisziplinäre Frühförderung" erbracht.1 Die Maßnahmen können gleichzeitig oder nacheinander sowie in unterschiedlicher und gegebenenfalls wechselnder Intensität erfolgen.
Anbieter
Frühförderung wird durch interdisziplinäre Frühförderstellen, nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Behandlungs- und Beratungsspektrum, sozialpädiatrische Zentren (SPZ) oder mobil (zu Hause oder in einer Einrichtung der Fremdbetreuung) erbracht.
Möglich sind u. a. Betreuung und sonderpädagogische Hilfen durch Fachkräfte, Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie oder auch die Ausstattung mit speziellen Hilfsmitteln für Kita, Kindergarten oder daheim.
Hinweis: Zum Besuch eines SPZ ist eine ärztliche Überweisung erforderlich.
Adressen von sozialpädiatrischen Zentren bundesweit finden Interessierte auf der Webseite der deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin unter www.dgspj.de
Zuzahlung
Wird die Frühförderung vom Kinderarzt verordnet, fallen keine Zuzahlungen an. Zudem können Betroffene die Behandlung im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes über die Sozialhilfeträger abrechnen.
Kostenträger
Die Komplexleistungen in den interdisziplinären Frühförderstellen werden von den Sozialhilfe- und Jugendhilfeträgern finanziert. Die Krankenkassen sind für die Leistungen in den sozialpädiatrischen Zentren zuständig. Einen Antrag können Eltern bei jedem in Betracht kommenden Leistungsträger stellen. Die Kostenträger klären die Zuständigkeit dann untereinander ab.
Weitere Informationen zu Behinderung und Schwerbehinderung sowie zur Frühförderung gibt es im Ratgeber für Menschen mit Behinderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Online abrufbar oder bestellbar unter www.bmas.de
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1 „Was ist die Komplexleistung Frühförderung?“. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Abrufbar unter: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Inklusion/Fragen-und-Antworten/was-ist-die-komplexleistung-fruehfoerderung.html