Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2021
GKV-Spitzenverband
(§ 217a SGB V)
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland, auf europäischer sowie internationaler Ebene. Seine Gründung geht zurück auf die Gesundheitsreform 2007 und eine Entscheidung des Deutschen Bundestages. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht damit der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.
Aufgaben des GKV-Spitzenverbandes
Der GKV-Spitzenverband gestaltet die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Er schließt mit den Vertragspartnern auf Bundesebene Verträge und Vereinbarungen und verhandelt Richtlinien für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung.
Die vom GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Verträge und Entscheidungen gelten für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und damit praktisch für alle gesetzlich Versicherten. Somit unterstützt der GKV-Spitzenverband als Dachverband die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen.
Quelle: www.gkv-spitzenverband.de