Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2021

Grad der Behinderung bei Tinnitus und Schwindel


Dauerhafte Ohrgeräusche und Schwindel können den Alltag beeinträchtigen und damit die Lebensqualität vermindern. Dauern diese gesundheitlichen Einschränkungen länger als 6 Monate an, können Patienten einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen. Je nach festgestelltem Grad der Behinderung haben sie Anspruch auf verschiedene Rechte und Vergünstigungen.

Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB)

Der Grad der Behinderung (GdB) ist die Maßeinheit dafür, wie stark ein Mensch durch seine Erkrankung tatsächlich belastet ist. Die Feststellung einer Behinderung und des Grads der Behinderung durch das Versorgungsamt erfolgt nach den Vorgaben der Versorgungsmedizinischen Grundsätze.

Grad der Behinderung bei Tinnitus

Für den Grad der Behinderung bei Tinnitus gelten folgende Anhaltswerte:

Ohrgeräusche (Tinnitus) Grad der Behinderung (GdB)
Ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen 0 - 10
Mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen 20
Mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z. B. ausgeprägte depressive Störungen) 30 - 40
Mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsstörungen 50

Grad der Behinderung bei Morbus Menière

Für den Grad der Behinderung bei Morbus Menière gelten folgende Anhaltswerte:

Menière-Krankheit Grad der Behinderung (GdB)
Ein bis zwei Anfälle im Jahr 0 - 10
Häufigere Anfälle, je nach Schweregrad 20 - 40
Mehrmals monatlich schwere Anfälle (Bleibende Ohrgeräusche wie Tinnitus sind zusätzlich zu bewerten) 50
Mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten 50

 

Anlaufstellen und weitere Informationsquellen

Unterlagen und Auskünfte zur Beantragung eines GdB erhalten Betroffene beim zuständigen Versorgungsamt.

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