Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2021
Grad der Behinderung bei Tinnitus und Schwindel
Dauerhafte Ohrgeräusche und Schwindel können den Alltag beeinträchtigen und damit die Lebensqualität vermindern. Dauern diese gesundheitlichen Einschränkungen länger als 6 Monate an, können Patienten einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen. Je nach festgestelltem Grad der Behinderung haben sie Anspruch auf verschiedene Rechte und Vergünstigungen.
Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB)
Der Grad der Behinderung (GdB) ist die Maßeinheit dafür, wie stark ein Mensch durch seine Erkrankung tatsächlich belastet ist. Die Feststellung einer Behinderung und des Grads der Behinderung durch das Versorgungsamt erfolgt nach den Vorgaben der Versorgungsmedizinischen Grundsätze.
Grad der Behinderung bei Tinnitus
Für den Grad der Behinderung bei Tinnitus gelten folgende Anhaltswerte:
Ohrgeräusche (Tinnitus) | Grad der Behinderung (GdB) |
Ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen | 0 - 10 |
Mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen | 20 |
Mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z. B. ausgeprägte depressive Störungen) | 30 - 40 |
Mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsstörungen | 50 |
Grad der Behinderung bei Morbus Menière
Für den Grad der Behinderung bei Morbus Menière gelten folgende Anhaltswerte:
Menière-Krankheit | Grad der Behinderung (GdB) |
Ein bis zwei Anfälle im Jahr | 0 - 10 |
Häufigere Anfälle, je nach Schweregrad | 20 - 40 |
Mehrmals monatlich schwere Anfälle (Bleibende Ohrgeräusche wie Tinnitus sind zusätzlich zu bewerten) | 50 |
Mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten | 50 |
Die in den Tabellen genannten Werte sind reine Anhaltswerte! Bei jedem Antrag wird individuell über die jeweilige Höhe des GdB entschieden. Da über den GdB rein nach Aktenlage entschieden wird (eine persönliche Begutachtung findet in der Regel nicht statt), sollten Sie darauf achten, das Ausmaß Ihrer Beeinträchtigungen und wie diese sich zueinander und untereinander auswirken, möglichst genau zu schildern (z. B. mit Hilfe eines Beiblattes mit persönlicher Stellungnahme zusätzlich zu den ärztlichen Befunden).
Anlaufstellen und weitere Informationsquellen
Unterlagen und Auskünfte zur Beantragung eines GdB erhalten Betroffene beim zuständigen Versorgungsamt.