Zuletzt aktualisiert am 5. September 2022
Heimerziehung
(§ 34 SGB XIII)
Wenn Kinder und Jugendliche in einer pädagogisch betreuten Einrichtung wohnen, spricht man von Heimerziehung. In der Regel handelt es sich bei der Unterbringung in einem Heim um eine zeitlich begrenzte Form der Hilfe zur Erziehung. Heimerziehung ist aber auch dauerhaft möglich.
Voraussetzungen
- das Wohl des Kindes in der Herkunftsfamilie ist gefährdet
- Heimunterbringung ist geeignet und notwendig, ambulante (Sozialpädagogische Familienhilfe) oder teilstationäre Maßnahmen reichen nicht aus
- ein Hilfeplan muss erstellt werden
Die Unterbringung in einem Heim kann zudem in folgenden Fällen sinnvoll sein:
- schwerwiegende Verhaltensauffälligkeiten und Anpassungsstörungen bis hin zur Delinquenz (Straffälligkeit)
- die bisherigen Bezugspersonen sind ausgefallen und es sind keine Ersatzbezugspersonen vorhanden
- die Beziehung der Eltern zu ihrem Kind ist so schwer belastet, dass die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Veränderung nicht oder kaum gegeben ist
- die Hilfe ist für mindestens 6 Monate notwendig
- ein Milieuwechsel ist nötig
Bei einer manifesten Suchterkrankung, extremen psychischen Erkrankungen oder massiver Delinquenz ist eine Aufnahme im Heim nicht möglich. Dann kommt z. B. eine Unterbringung in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Frage.
Betreuungsformen
Es gibt eine Vielzahl an Einrichtungen und Betreuungsformen, die sich hinsichtlich der Zielgruppen, der Größe, Lage, Betreuungskapazität und ähnlichem unterscheiden, z. B. Jugendwohngruppen und Mutter-Kind-Wohnformen.
Eine Sonderform stellt die geschlossene Unterbringung in einem Heim dar, die nur auf richterliche Genehmigung erfolgen kann (nur bei Erkrankungen, die keine psychiatrische Einweisung erfordern)
Ziele
Ziel der Heimunterbringung kann es sein
- eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie anzustreben
oder
- Vorbereitungen zu treffen, damit das Kind in einer Pflege- oder (in Ausnahmefällen) Adoptivfamilie aufgenommen werden kann
oder
- auf ein selbständiges Leben vorzubereiten (vor allem bei Jugendlichen). Die Heimerziehung ist dann auf Dauer angelegt
Kosten
Die Kosten für die Heimerziehung trägt zunächst das Jugendamt. Eltern, Kinder, Jugendliche und deren (Ehe)partner müssen sich im Rahmen der Angemessenheit und ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen beteiligen.
Anlaufstellen und weitere Informationen
Vertiefende Auskünfte erhältst Du beim örtlichen Jugendamt.
Auf der Internetseite des Bayerischen Landesjugendamtes findest Du weitere Informationen zum Thema Heimerziehung: