Zuletzt aktualisiert am 21. Juli 2022
Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
(§ 50 SGB XII)
Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft ist ein Bestandteil der Gesundheitshilfe im Rahmen der Sozialhilfe in Deutschland. Nicht krankenversicherte schwangere Frauen und Mütter, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt und den ihrer Kinder aus eigenen Mitteln zu bestreiten, können diese Leistungen in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen
- Bedürftigkeit (Siehe auch: Einsatz des Einkommens und Vermögens bei der Sozialhilfe)
- keine vorrangigen Leistungsansprüche gegenüber Dritten (z. B. gegenüber dem Kindsvater)
Nachrangigkeit der Leistung
Die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft ist eine nachrangige Leistung, d. h. sie wird nur gewährt, wenn Betroffene keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, einer privaten Krankenversicherung oder anderer Sozialleistungsträger in Anspruch nehmen können.
Leistungen
Die Leistungen im Rahmen der Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft entsprechen im Wesentlichen denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Empfängerinnen dieser Hilfe sind also gesetzlich Pflichtversicherten gleichgestellt.
Folgende Leistungen sind möglich:
- Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft
- allgemeine Gesundheitsvorsorge
- Hebammenhilfe
- Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
- stationäre Entbindung
- häusliche Krankenpflege
- Haushaltshilfe
- unter bestimmten Voraussetzungen Mutterschaftsgeld
Antragstellung
Zuständig für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft ist das Sozialamt bzw. die Sozialhilfeverwaltungen bei den Landesämtern und kreisfreien Städten. Den Antrag auf die Hilfe können Betroffene schriftlich bei der zuständigen Behörde einreichen.
Am besten beantragen Sie ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Behörde und füllen vor Ort, im Beisein des Beraters, Ihren Antrag aus.
Folgende Unterlagen sollten Sie bereit halten:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Mutterpass
- Einkommensnachweise (z. B. Lohnzettel, Arbeitslosengeldbescheid, Rentenbescheid, Krankengeld-, Wohngeld- oder Kindergeldnachweise, Unterhaltszahlungen etc.)
- Vermögensnachweise (z. B. Sparanlagen, Lebensversicherungspolicen)
- Nachweise über laufende Ausgaben (z. B. über Miete, Heizkosten, Versicherungen etc. per Kontoauszug)
- gegebenenfalls Scheidungspapiere, Unterhaltstitel
Anlaufstellen und weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort Gesundheitshilfe.