Zuletzt aktualisiert am 13. März 2023

Hilfen zur Erziehung

(§§ 27-35 SGB VIII)

Eltern und Erziehungsberechtigte, die bei Erziehungsproblemen Beratung und Unterstützung benötigen, können sich an das Jugendamt, an eine Beratungsstelle oder eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe wenden. Die Initiative kann auch direkt vom Kind bzw. Jugendlichen ausgehen. Professionelle Fachkräfte ermitteln zusammen mit den Betroffenen die geeigneten Hilfen.

Hilfsangebote

Eltern, Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche werden vorwiegend mit pädagogischen und therapeutischen Maßnahmen unterstützt. Bei Bedarf umfassen diese auch Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen. Die jeweilige Hilfe kann ambulant, teilstationär oder stationär erfolgen. Junge Mädchen, die während ihres Aufenthaltes in einer Einrichtung oder Pflegefamilie Mutter werden, bekommen erzieherische Hilfen auch für ihr Kind.

Erziehungsberatung

In Krisen- und Konfliktsituationen Orientierung zu geben, Lösungswege zu finden und die Selbsthilfekompetenz aller Familienmitglieder zu stärken, ist Ziel einer Erziehungsberatung.  Häufig suchen Betroffene Hilfe bei Verhaltensauffälligkeiten von Kindern, schulischen Schwierigkeiten sowie Trennungs- und Scheidungskonflikten. Die freiwillige, vertrauliche und kostenlose Unterstützung in den Erziehungsberatungsstellen erfolgt durch Psychologen und Sozialpädagogen. 

 

Soziale Gruppenarbeit

Ältere Kinder und Jugendliche mit Verhaltens- und Entwicklungsschwierigkeiten trainieren und verbessern im Rahmen der Gruppenarbeit ihre sozialen Kompetenzen. Sie lernen den Aufbau sozialer Kontakte, die Integration in ihr soziales Umfeld und sie arbeiten an ihrer zwischenmenschlichen Kommunikation.  

Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer

Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten können unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes über einen längeren Zeitraum individuell und sozialpädagogisch begleitet werden. Die Hilfe, die von den Eltern/Erziehungsberechtigten beantragt werden muss, ergänzt die familiäre Erziehung. Im Gegensatz zur sozialpädagogischen Familienhilfe steht der junge Mensch und nicht die Familie im Fokus. Ziele und Maßnahmen werden in einem sogenannten Hilfeplanverfahren fixiert und regelmäßig angepasst. Die Erziehungsbeistandschaft zielt u. a. darauf ab, die Erziehungsfunktion der Eltern zu stärken, die Familienmitglieder zu befähigen, Konflikte eigenständig zu lösen und das Familiensystem zu erhalten.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Mit der sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) werden Eltern unter bestimmten Voraussetzungen bei der Erziehung und Förderung ihrer Kinder und dem Lösen eigener Probleme unterstützt.

Erziehung in einer Tagesgruppe

Für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten können Eltern die Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen. Schulpflichtige Kinder werden wochentags im Anschluss an den Schulbesuch in Kleingruppen intensiv therapeutisch und pädagogisch betreut. Unter Einbeziehung der Eltern soll ihre soziale Handlungskompetenz und ihr Umgang mit Konflikten verbessert und so der Verbleib in der Familie gesichert werden.

Vollzeitpflege

Die Vollzeitpflege gehört zu den familienersetzenden Maßnahmen der Jugendhilfe. Ein Kind wird dabei auf unbestimmte Zeit oder sogar auf Dauer von seiner Herkunftsfamilie getrennt und bei Pflegeeltern untergebracht.

Heimerziehung

Wenn Kinder und Jugendliche in einer pädagogisch betreuten Einrichtung wohnen, spricht man von Heimerziehung. In der Regel handelt es sich bei der Unterbringung in einem Heim um eine zeitlich begrenzte Form der Hilfe zur Erziehung. Heimerziehung ist aber auch dauerhaft möglich.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Jugendliche und junge Erwachsene, die eine sehr intensive, individuelle Unterstützung benötigen, erhalten eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Durch Erweiterung ihrer sozialen Kompetenzen und Stabilisation ihrer Persönlichkeit soll erreicht werden, dass eine soziale und berufliche Integration sowie eine eigenverantwortliche Lebensführung gelingen.

Anlaufstellen und weitere Informationen

Die Kontaktdaten des örtlichen Jugendamtes können beim zuständigen Landesjugendamt erfragt werden: www.bagljae.de/content/landesjugendaemter/kontakt-ljae/

 

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