Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2021
Hospiz- und Palliativversorgung für Erwachsene
Die Sorge um schwerkranke Menschen, bei denen eine Heilung nicht mehr möglich ist, wird Hospiz- und Palliativversorgung genannt. Der Begriff „Hospiz“ (von lateinisch "Herberge") wird symbolisch für die Betreuung von schwerkranken Menschen auf ihrem letzten Lebensweg verwendet. "Palliativ" (wörtlich "Ummantelung") meint, dass dem Patienten die umfassende Sorge und die Linderung von leidvollen Symptomen wie ein schützender Mantel umgelegt werden soll. Gebräuchlich ist auch der Begriff "Palliative Care", unter dem Hospizbewegung, Palliativmedizin und -pflege zusammengefasst werden.
Ziele
Im Zentrum stehen die Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Angehörigen sowie die Linderung von Leid, unter anderem durch die Behandlung von Symptomen wie Schmerzen oder Angstzuständen. Körperliche, psychische, soziale und spirituelle Bedürfnisse des Patienten sollen erfüllt werden. In der Hospiz- und Palliativversorgung arbeitet daher ein multiprofessionelles Team aus Medizinern, Pflegenden, Therapeuten, Sozialarbeitern, Psychologen, Seelsorgern und Ehrenamtlichen zusammen.
Große Unterschiede gibt es in der Versorgung von Kindern und Erwachsenen (Siehe auch: Hospiz- und Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche).
Stationäres Hospiz für Erwachsene
(§ 39a Abs. 1 SGB V)
Stationäre Hospize sind kleine Einrichtungen mit familiärem Charakter (8-16 Plätze), in denen unheilbar kranke Menschen betreut werden.
Die Sicherstellung der Grundpflege und die palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung gehören ebenso zum Angebot wie die soziale und geistig-seelische Betreuung, Sterbe- und Trauerbegleitung und weitere Therapien, z.B. Physiotherapie. Ehrenamtliche sind üblicherweise in die Versorgung eingebunden.
Kostenübernahme
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für ihre Versicherten bis zu 95 % der Kosten.
Den Restbetrag bringt der Träger der Einrichtung - in der Regel über Spenden - selbst auf.
Ein Eigenanteil für den Patienten ist nicht vorgesehen.
Voraussetzungen
Patienten haben Anspruch auf einen Aufenthalt in einem stationären Hospiz, wenn sie an einer Erkrankung leiden,
- die progredient (fortschreitend) verläuft
- bei der eine Heilung ausgeschlossen ist
- bei der palliativmedizinische und palliativ-pflegerische Versorgung notwendig und erwünscht ist
und
- bei der die Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder wenige Monate begrenzt ist
Weitere Voraussetzung ist, dass keine Krankenhausbehandlung notwendig ist und die Versorgung im eigenen Haushalt nicht ausreicht.
Bei Patienten, die im Pflegeheim vollstationär versorgt werden, sind diese Voraussetzungen in der Regel nicht erfüllt.
Um in ein stationäres Hospiz aufgenommen werden können, muss eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit vorliegen. Entsprechende Vordrucke bekommen Sie in der Regel bei den Hospizen. In Deutschland gibt es derzeit etwa 200 Hospize. Erkundigen Sie sich vor Ort nach freien Plätzen. In einigen Orten gibt es auch teilstationäre Angebote, sogenannte Tageshospize.
Ambulante Hospizdienste, Hospiz- und Palliativdienste für Erwachsene
(§ 39a Abs. 2 SGB V)
Ziel der ambulanten Hospizdienste ist es, dass schwer kranke Menschen ihre letzte Lebenszeit in ihrem eigenen Zuhause verbringen können. Die Patienten sollen hier genauso umfassend und mit gleicher Qualität betreut werden wie in einem stationären Hospiz.
Kosten
Die Dienste sind für die Betroffenen in der Regel kostenfrei. Sie finanzieren sich v.a. über Spendenmittel und eine Förderung der gesetzlichen Krankenkassen, wenn sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen und sowohl Sterbebegleitung durch qualifizierte Ehrenamtliche als auch palliativpflegerische Beratung anbieten.
Angebote
Die Fachkräfte in ambulanten Hospizdiensten beraten Betroffene und Angehörige in Fragen rund um palliativpflegerische und sonstige Fragen. Zudem werden Ehrenamtliche für die Sterbebegleitung geschult, koordiniert und unterstützt.
Die Patienten können im eigenen Haushalt, bei ihrer Familie, in stationären Pflegeeinrichtungen,
in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder der Kinder- und Jugendhilfe begleitet werden.
Da ambulante Hospizdienste viele Angebote über Spenden finanzieren, gibt es folgende Leistungen nur in manchen Diensten:
- Betreuung und Begleitung in der Sterbephase durch Fachpflegepersonal
- Trauerbegleitung
- therapeutische Angebote (Kunst-, Musiktherapie)
- Gruppenangebote
Palliativstationen und Palliativdienste in Kliniken
Palliativstationen sind spezialisierte Abteilungen in Allgemeinkrankenhäusern. Patienten mit einer unheilbaren Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium werden hier ganzheitlich behandelt.
Ziel ist zum einen die palliativmedizinische und -pflegerische Behandlung von leidvollen Symptomen, um es dem Patienten zu ermöglichen, wieder in sein häusliches Umfeld zurückzukehren bzw. dort zu sterben. Palliativstationen bieten zudem ein würdevolles Umfeld, um Betroffene, die im Sterben liegen, umfassend zu betreuen und zu begleiten.
Auf Palliativstationen wird besonderen Wert auf eine angenehme Atmosphäre und auf die Zusammenarbeit von Ärzten, Pflegenden, Physiotherapeuten, Seelsorgern, Sozialarbeitern, Psychologen und Ehrenamtlichen gelegt.
Krankenhäuser, auch solche ohne eigene Palliativstationen, arbeiten häufig mit stations- bzw. klinikübergreifenden Palliativdiensten zusammen. Ein multiprofessionelles Team unterstützt die behandelnde Station in der komplexen Behandlung von Symptomen wie Schmerzen, Angstzuständen oder Übelkeit.
Kostenübernahme
Die Leistungen der Palliativstationen finanzieren sich über die Vergütungspauschalen der Krankenkassen für stationäre Krankenhausbehandlungen.
Allgemeine und spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
(§ 37b SGB V)
Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung haben Anspruch auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, wenn ihre Lebenserwartung begrenzt ist und sie eine besonders aufwändige ambulante Versorgung benötigen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- ausgeprägte Schmerzsymptomatik
- ausgeprägte neurologische / psychiatrische / psychische Symptomatik
- ausgeprägte respiratorische / kardiale Symptomatik
- ausgeprägte gastrointestinale Symptomatik
- ausgeprägte ulzerierende / exulzerierende Wunden oder Tumore
- ausgeprägte urogenitale Symptomatik
Kostenübernahme
Die SAPV muss von einem niedergelassenen oder von einem Klinikarzt verordnet werden, der betroffene Patient muss mit der Behandlung einverstanden sein und auf dem Verordnungsbogen (Muster 63) unterschreiben. Dieser Bogen wird zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht.
Viele private Krankenkassen finanzieren mittlerweile die Leistungen der SAPV - auch wenn dies im vereinbarten Tarif nicht explizit erwähnt ist - unter Hinweis auf die Gleichbehandlung im Rahmen der Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen.
Behandlungs-Team
Patienten werden von einem multiprofessionellen Team aus Pflegenden und Medizinern versorgt, teilweise auch von weiteren Berufsgruppen wie Sozialarbeitern oder Seelsorgern. Die SAPV ergänzt die Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Pflegedienste. Alle Mitarbeiter in einem SAPV-Team haben eine spezielle Ausbildung im Bereich Palliative Care.
Der Patient kann im eigenen Haushalt, bei seiner Familie, in stationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder der Kinder- und Jugendhilfe versorgt werden. Die Mitarbeiter sind für Notfälle rund um die Uhr erreichbar.
Leistungen der SAPV
Zu den Leistungen der SAPV gehören unter anderem
- die Koordination der spezialisierten palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Versorgung unter Einbeziehung weiterer Berufsgruppen und von Hospizdiensten
- die Linderung der Symptome wie Schmerzen durch Medikamente (z.B. Morphin), teilweise unter Verwendung von speziellen Geräten (z.B. eine Medikamentenpumpe)
- die Verbesserung der nichtmedikamentösen und pflegerischen Maßnahmen wie der Lagerung oder der Mundpflege
- die Beratung, Anleitung und Unterstützung von Patienten, Angehörigen und anderen an der Versorgung Beteiligten (z.B. Pflegedienste) bei der palliativen Versorgung und beim Umgang mit Sterben und Tod
Allgemeine ambulante Palliativversorgung
Die allgemeine ambulante Palliativversorgung wird in erster Linie durch Hausärzte und ambulante Pflegedienste erbracht, wenn die SAPV nicht notwendig ist. Ziel ist ebenso die angemessene Behandlung leidvoller Symptome schwerstkranker und sterbender Menschen in der häuslichen Umgebung.
Anlaufstellen und weitere Informationsquellen
Zu medizinischen Fragen beraten Sie Haus- oder Klinikärzte.
Palliativpflegerische Beratung und Beratung über weitere Versorgungsmöglichkeiten erhalten Sie in der Regel bei ambulanten Hospizdiensten.
Ambulante Hospizdienste in Ihrer Nähe und weitere Adressen der Hospiz- und Palliativversorgung finden Sie unter: http://www.wegweiser-hospiz-und-palliativmedizin.de