Zuletzt aktualisiert am 7. Juli 2022

Integrationsamt / Inklusionsamt

(§ 185 SGB IX, SchwbAV)

Integrations- oder Inklusionsämter sind deutschlandweit verortete Behörden, die für die Beschäftigung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuständig sind.

Sie unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dabei, behindertengerechte Arbeitsplätze zu erhalten, sie sorgen für begleitende Hilfen im Arbeitsleben oder schalten sich im Falle einer Kündigung ein.

Aufgaben

Zu den Aufgaben der Integrationsämter zählen:

  • Unterstützung von schwerbehinderten Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern durch begleitende Hilfen im Arbeitsleben (siehe unten)
  • Durchführung des besonderen Kündigungsschutzes
  • Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe. Diese müssen alle Arbeitgeber zahlen, die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllen – also weniger als 5 % schwerbehinderte Menschen beschäftigten. Die Ausgleichsabgabe darf nur für besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie für begleitenden Hilfe im Arbeitsleben verwendet werden. Zu den wichtigsten Ausgaben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gehören die finanziellen Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen sowie die Finanzierung der Integrationsfachdienste
  • Kurse und Aufklärungsarbeit

Organisationsstruktur

Die Leistungen des Integrationsamtes sind immer auf die individuellen Bedarfe des behinderten Menschen und die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes zugeschnitten. Sie stellen eine Ergänzung zu den Leistungen der Rehabilitationsträger dar.

Das Integrationsamt ist selbst kein Rehabilitationsträger, arbeitet aber eng mit diesen zusammen. Weitere Kooperationspartner sind Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Behindertenverbände. Zudem ist es Ratgeber und Partner für betriebliche Integrationsteams.

Die Integrationsämter sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. Einzelne Aufgaben können auf örtliche Fürsorgestellen übertragen werden (§ 190 Absatz 2 SGB IX).

Leistungen

Schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber können vom Integrationsamt Beratung, Betreuung und finanzielle Unterstützung erhalten. Die Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben werden in der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (§ 17 SchwbAV) beschrieben. Zu den Leistungen zählen:

Für schwerbehinderte Arbeitnehmer

  • technische Arbeitshilfen, die nicht im Eigentum des Arbeitgebers stehen
  • Arbeitsassistenz
  • Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes
  • Berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen
  • Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
  • Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen

Für Arbeitgeber

  • Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
  • Einstellung von schwerbehinderten Menschen im Rahmen von Arbeitsmarktprogrammen und
    Modellvorhaben
  • Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung (schwer-)behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
  • Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Ausgleich von außergewöhnlichen Belastungen

Zuständigkeit

Vorrang vor Leistungen des Integrationsamtes haben die Leistungen der Rehabilitationsträger. Darüber hinaus kann das Integrationsamt die begleitenden Hilfen am Arbeitsleben anbieten.

Die Abgrenzung, ob der Rehabilitationsträger oder das Integrationsamt die Kosten für eine Maßnahme trägt, kann im Einzelfall schwierig sein. Im Zweifel ist es Aufgabe der Kostenträger, die Zuständigkeit zu klären. Geht ein Reha-Antrag bei einem der Leistungsträger ein, muss dieser prüfen, ob er für die beantragten Leistungen oder einen Teil derselben zuständig ist. Besteht keine Zuständigkeit, kann der Antrag innerhalb von 14 Tagen an den voraussichtlich zuständigen Träger weitergeleitet werden.

Anlaufstellen und weitere Informationen

Die Adresse Deines zuständigen Integrationsamtes erfährst Du bei Deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung sowie auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen:

www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/

Inhaltsverzeichnis