Zuletzt aktualisiert am 8. Juli 2022
Integrationsfachdienst
(§ 192 ff. SGB IX)
Integrationsfachdienste (IFD) sind Ansprechpartner in allen Fragen rund um die berufliche Integration von beschäftigten oder arbeitssuchenden behinderten Menschen.
IFD sind in der Regel bei freien Trägern angesiedelt und arbeiten im Auftrag der Integrations-/Inklusionsämter, der Rehabilitationsträger und der Agentur für Arbeit.
Zielgruppen des IFD
Die Integrationsfachdienste sind in erster Linie Ansprechpartner für:
- schwerbehinderte Menschen, die einen besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung haben
- Beschäftigte aus den Werkstätten für behinderte Menschen, die für einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geeignet sind
- schwerbehinderte Schulabgänger, die bei der Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Hilfe benötigen
- Arbeitgeber, die behinderte Menschen beschäftigen oder beschäftigen wollen
Aufgaben des IFD
Zu den Aufgaben des Integrationsfachdienstes zählen u. a.:
- Akquise und Vermittlung von geeigneten Arbeits- und Ausbildungsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- Beratung über und Vermittlung von Unterstützungsmöglichkeiten der unterschiedlichen Sozialleistungsträger (z.B. behinderungsgerechte Anpassung des Arbeitsplatzes, finanzielle Förderungen, Reha-Maßnahmen)
- Vorbereitung von schwerbehinderten Menschen auf den vorgesehenen Arbeitsplatz (z. B. durch Training von Arbeitsabläufen)
- Information von Vorgesetzten und Kollegen bzgl. der Behinderung und ihrer Auswirkungen
- Begleitung bei auftretenden Problemen während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses
Anlaufstellen und weitere Informationsquellen
Die Adresse des für Sie zuständigen Integrationsfachdienstes finden Sie auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen: