Zuletzt aktualisiert am 27. Juli 2022
Jugendamt
Jugendämter sind Anlaufstellen und Ansprechpartner für Eltern, Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche. Sie haben die Aufgabe, Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, sie vor Gefahren zu schützen und Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe stehen ihnen hierfür zur Verfügung.
Organisation und Tätigkeitsbereiche
Jugendämter sind öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Es wird unterschieden zwischen örtlichen (Jugendamt, Kreisjugendamt) und überörtlichen (Landesjugendamt) Trägern. Gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz muss jeder Stadt und jedem Landkreis ein Jugendamt angehören und in jedem Bundesland ein Landesjugendamt vorhanden sein. Aufgabe der Landesjugendämter ist u.a. die Beratung der örtlichen Träger.
Jugendämter sind zweigliedrig organisiert und bestehen aus Jugendhilfeausschuss und Verwaltung:
- der Jugendhilfeausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern des Kreistages bzw. des Stadtrats, Personen, die von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe oder von Jugendverbänden vorgeschlagen wurden, und aus in der Jugendhilfe erfahrenen Bürgern.
Seine Aufgabe ist es, sich mit den Problemen von Kindern und Jugendlichen auseinanderzusetzen, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzunehmen und die örtlichen Jugendhilfeangebote zu planen und zu fördern. - Aufgabe der Verwaltung ist die Umsetzung der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses sowie die Wahrnehmung aller Angebote und Hilfen, die das Kinder- und Jugendhilfegesetz vorsieht. Neben Verwaltungskräften sind hierfür Sozialpädagogen und Sozialarbeiter zuständig
Leistungsangebote und Hilfen der Jugendämter
Jugendämter bieten vielfältige Dienstleistungen und individuelle Hilfen an. Die meisten Leistungen der Jugendämter greifen nicht in die Erziehungsverantwortung der Eltern ein.
Auch Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich bei Fragen, Schwierigkeiten und Konflikten in Verbindung mit ihrer Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden.
- bei Schwierigkeiten im Familienverbund, die sich durch eine Beratung nicht lösen lassen, können sich Betroffene an den allgemeinen sozialen Dienst (auch Bezirkssozialdienst, kommunaler sozialer Dienst genannt) wenden. Dieser vermittelt bei Konflikten und sucht nach Lösungen, die allen Beteiligten gerecht werden
- mit Frühen Hilfen sollen Überforderungs- und Risikosituationen, die das Kindswohl gefährden, bereits im Säuglingsalter erkannt und verbessert werden. Hebammen, Kinderkrankenschwestern und Sozialpädagogen beraten und unterstützen junge Eltern, bieten Hilfestellung bei der Bewältigung des Alltags und vermitteln bei Bedarf entlastende Angebote
- Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege unterstützen Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung oder einer Tagesmutter
- die Jugendarbeit verfolgt das Ziel, die Selbständigkeit und das soziale Miteinander von Jugendlichen zu fördern. Hierzu bieten Jugendämter Jugendfreizeiten und außerschulische Bildungsangebote an
- Jugendliche, die aufgrund ihrer sozialen Herkunft in ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung und in Bezug auf die Eingliederung in den ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt benachteiligt sind, können Angebote der Jugendsozialarbeit beanspruchen. Infrage kommen beispielsweise sozialpädagogische Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen
- zu den Aufgaben der Jugendämter gehört auch der Jugendschutz. Neben einem breit gefächerten Informations- und Beratungsangebot beinhaltet dieser die Unterstützung von Eltern und Erziehungsberechtigten, um Gefahren von Kinder und Jugendlichen abzuwenden (z.B. Umgang mit Alkohol und Drogen) sowie Jugendschutzkontrollen, um festzustellen, ob das Jugendschutzgesetz oder das Jugendarbeitsschutzgesetz eingehalten wird
- werden Kinder und Jugendliche straffällig, haben sie Anspruch auf Jugendhilfe im Strafverfahren. Die beratende und unterstützende Dienstleistung begleitet durch das Verfahren und soll verhindern, dass Jugendliche rückfällig werden
- Eltern, die Rat und Unterstützung bei der Erziehung benötigen, und Kinder und Jugendliche, die Probleme mit dem Elternhaus haben, können sich an das Jugendamt wenden und Hilfen zur Erziehung beantragen. Infrage kommen beispielsweise Erziehungsberatung oder sozialpädagogische Familienhilfe. In manchen Fällen werden nach Absprache mit allen Beteiligten die Kinder und Jugendlichen vorübergehend oder auf Dauer in Pflegefamilien untergebracht
- in einigen Fällen ist das Jugendamt verpflichtet und berechtigt Kinder/Jugendliche in Inobhutnahme zu nehmen. Im Einzelnen gilt dies, wenn das Kind oder der Jugendliche darum bittet, wenn das Wohl des Kindes/Jugendlichen gefährdet ist und wenn ein ausländisches Kind/Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich dort kein Personensorge- bzw. Erziehungsberechtigter aufhält
- Trennungen und Scheidungen führen häufig zu Konflikten und zu einer enormen Belastung für Kinder. Familien können gemeinsam mit dem Jugendamt nach Lösungswegen suchen. Bei Fragen zu einem verantwortungsvollen Sorge- und Umgangsrecht beteiligt sich das Jugendamt an den Verfahren vor dem Familiengericht. Ebenso ist es Ansprechpartner, wenn frühere Partner keinen Kindesunterhalt leisten wollen. In diesen Fällen erhalten Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsleistungen
- wenn Eltern die Verantwortung für ihr Kind nicht übernehmen können oder dürfen, kann das Familiengericht das Jugendamt mit der Vormundschaft oder Pflegschaft beauftragen
- das Jugendamt berät und unterstützt in Adoptionsangelegenheiten. Wer ein Kind adoptieren will, selbst adoptiert wurde oder ein Kind zur Adoption freigeben will, erhält Hilfe von der Behörde
Anlaufstellen und weitere Informationen
Adressen von Landesjugendämtern findest Du auf der folgenden Internetseite. Die Kontaktdaten des örtlichen Jugendamtes sind beim zuständigen Landesjugendamt erhältlich:
www.bagljae.de/content/landesjugendaemter/kontakt-ljae/