Zuletzt aktualisiert am 12. Januar 2023

Kinderzuschlag

Eltern, die ihren eigenen Bedarf decken können, aber nicht ausreichend finanzielle Mittel für den Bedarf ihrer Kinder haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Kinderzuschlag erhalten.

Voraussetzungen

Für unverheiratete, im Haushalt lebende Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr kann Kinderzuschlag bezogen werden, wenn

  • für diese Kinder Kindergeld bezogen wird
  • die Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen (diese beträgt für Elternpaare 900 €, für Alleinerziehende 600 €)
  • die Höchstgrenzen des Einkommens und Vermögens nicht überschritten werden. Diese setzt sich zusammen aus dem elterlichen Bedarf gemäß den Regelungen zum Arbeitslosengeld II, dem prozentualen Anteil an den tatsächlichen Wohnkosten und dem Gesamtkinderzuschlag
  • kein Anspruch auf Bürgergeld (bis Ende 2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) oder Sozialhilfe besteht, da der Bedarf durch den Bezug von Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld gedeckt ist

Höhe des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag für jedes zu berücksichtigende Kind beträgt maximal 250 € monatlich. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält.

Wenn das Kind über ein eigenes Einkommen/Vermögen verfügt, verringert sich der Kinderzuschlag entsprechend.

Für anspruchsberechtigte Kinder können Eltern zusätzlich Leistungen zur Bildung und Teilhabe beziehen. Dies können z. B. finanzielle Zuschüsse in Höhe der tatsächlichen Kosten für mehrtägige Klassenfahrten oder die Ausstattung mit Schulbedarf (in Höhe von 174 € pro Schuljahr) sein.

Antragsstellung

Eltern können online bei der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag stellen:

web.arbeitsagentur.de/kiz/ui/start

Anlaufstellen und weitere Informationen

Bei den Familienkassen der Agenturen für Arbeit erhältst Du vertiefende Informationen. 

Das gebührenfreie Servicetelefon der Familienkasse erreichst Du unter: Tel. 0800 - 4 555530 

Auf der Internetseite der Familienkasse findest Du weitere Informationen und die nötigen Antragsformulare:

www.familienkasse.de

Ein Merkblatt zum Kinderzuschlag steht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bereit:

 www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/kinderzuschlag-und-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe/kinderzuschlag-und-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe-73906

 

 

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