Zuletzt aktualisiert am 15. September 2022

Kurzzeitpflege als Leistung der Krankenkasse

(§ 39c SGB V)

Kurzzeitpflege als Leistung der Krankenkasse wird im Anschluss an Krankenhausbehandlungen oder ambulante Operationen gewährt, wenn Leistungen der häuslichen Krankenpflege aufgrund von schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung nicht ausreichend sind. Die Leistung entspricht der Kurzzeitpflege der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) und wird bei fehlender oder nicht festgestellter Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 erbracht.

Voraussetzungen

Versicherte können diese Leistung unter folgenden Voraussetzungen beanspruchen:

  • aufgrund einer schweren Erkrankung/Verschlimmerung einer Erkrankung ist eine Versorgung im häuslichen Bereich nicht möglich
  • es liegt keine Pflegebedürftigkeit vor bzw. wurde noch nicht festgestellt

Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit kommt insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus in Betracht.

Andere geeignete Leistungen, wie die häusliche Krankenpflege, welche ein Verbleiben des Patienten im häuslichen Bereich ermöglichen, müssen vorrangig eingesetzt werden.

Umfang der Leistung

Die Dauer und Höhe der Leistung "Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit" ist identisch mit der gleichlautenden Leistung der Pflegekasse (siehe Artikel Kurzzeitpflege).

Die Krankenkasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen sowie die Kosten für die soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege für maximal 8 Wochen im Jahr. Hierfür stellt sie einen Gesamtbetrag von maximal 1.774 € zur Verfügung.

Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung (Hotelkosten) und sogenannte Investitionskosten muss der Versicherte selbst tragen.

Die Leistung wird in zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtungen erbracht.

Anlaufstellen und weitere Informationen

Weitere Informationen erhältst Du bei Deiner Krankenkasse, den Sozialdiensten in Kliniken sowie dem Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit zum Thema Krankenversicherung (Tel. 030 340 60 66-01, Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr).

Kurzzeitpflege

Häusliche Krankenpflege

Die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung



 

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