Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2022

Landeserziehungsgeld (Sachsen)

In Sachsen erhalten Mütter und Väter nach dem Bezug von Elterngeld unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere finanzielle Unterstützung, das Landeserziehungsgeld.

Allgemeine Voraussetzungen

Es gelten folgende Voraussetzungen für den Anspruch auf  Landeserziehungsgeld:

  • der Antragsteller mutt mit dem Kind, für das Landeserziehungsgeld beantragt wird, in einem Haushalt leben
  • der Antragsteller muss im jeweiligen Bundesland einen Wohnsitz haben
  • das Kind ist nicht in einer öffentlichen Kinderpflegeeinrichtung untergebracht
  • der Antragsteller darf maximal einer Erwerbstätigkeit von 30 Wochenstunden nachgehen
  • die Einkommensgrenze liegt bei einem Jahresnettoeinkommen vor der Geburt des Kindes von 24.600 € für Paare bzw. 21.600 € für Alleinerziehende. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 3.140 € netto jährlich. Übersteigt das Einkommen die jeweilige Grenze, wird es gemindert ausbezahlt. Bei Geburten seit dem 01.01.2015 gibt es für das Landeserziehungsgeld des 3. Kindes keine Einkommensgrenze
  • für Geburten bis zum 31. Dezember 2017 gelten noch folgende Einkommensgrenzen: 17.100 € für Paare bzw. 14.100 € für Alleinerziehende
  • die Leistung kann entweder im 2. Lebensjahr, frühestens nach Ende des Bezugs von Elterngeld, oder während des 3. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Das Erziehungsgeld wird maximal bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres gezahlt
  • unter der Voraussetzung, dass für das Kind seit seinem vollendeten 14. Lebensmonat keine staatlich geförderte Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch genommen wurde, gilt bei einer Zahlung, die im 3. Lebensjahr beginnt, ein längerer Bezugszeitraum (siehe obige Tabelle). Anderenfalls gelten die gleichen Bezugszeiträume wie im 2. Lebensjahr
  • der Antrag auf Landeserziehungsgeld kann frühestens 3 Monate vor Beginn der Zahlung schriftlich bei der zuständigen Erziehungs- und Elterngeldstelle gestellt werden und wird höchstens 1 Monat rückwirkend gezahlt
  • das Landeserziehungsgeld muss unmittelbar an den Bezug des Elterngeldes anschließen

Höhe

Das Landeserziehungsgeld in Sachsen ist abhängig von der Zahl der Kinder im Haushalt.

  Monatliches Landeserziehungsgeld Sachsen
1. Kind 150 €
2. Kind 200 €
3. Kind 300 €
> 3 Kinder 300 €

Bezugsdauer

  im 2. Lebensjahr im 3. Lebensjahr
1. Kind 5 Monate 9 Monate
2. Kind 6 Monate 9 Monate
3. Kind 7 Monate 12 Monate


Zuständigkeit

Informationen zum Landeserziehungsgeld in Sachsen unter: www.familie.sachsen.de/landeserziehungsgeld.html

Informationen zu Elterngeldstellen in Sachsen unter: www.elterngeld.net/elterngeldstellen/sachsen.html

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