Zuletzt aktualisiert am 24. August 2022

Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten

(§§ 25, 26 SGB V)

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten. Für diese Früherkennungsuntersuchungen, die auch Vorsorgeuntersuchungen genannt werden, entstehen für den Patienten keine Kosten. Es gibt Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Erwachsenen, bei Kindern und Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen.

Voraussetzungen

  • es handelt sich um eine Krankheit, die wirksam behandelt werden kann
  • die Krankheit ist im Vor- oder Frühstadium durch diagnostische Maßnahmen erkennbar
  • die  Krankheit ist medizinisch-technisch eindeutig zu erfassen

und

  • es gibt genug Ärzte bzw. Einrichtungen, um erkrankte Personen zu diagnostizieren und zu behandeln

Arten der  Untersuchung bei Erwachsenen

Alter/Geschlecht Untersuchung Häufigkeit
Frauen bis 25 Jahren Chlamydienscreening (Chlamydien rufen eine bakterielle Infektion hervor, die durch Geschlechtsverkehr übertragen wird und schwerwiegende Schäden verursacht (z.B. ungewollte Sterilität) jährlich
Frauen ab 20 Jahren Genitaluntersuchung zur Erkennung von Gebärmutterhalskrebs jährlich
Frauen ab 30 Jahren Brustuntersuchung zur Erkennung von Brustkrebs jährlich
Frauen und Männer ab 35 Jahren Untersuchung der Haut zur Erkennung von Hautkrebs, optimal in Verbindung zur Gesundheits - Vorsorgeuntersuchung alle 2 Jahre
Männer ab 45 Jahren Genital- und Prostatauntersuchung zur Erkennung von Prostatakrebs jährlich
Frauen und Männer von 50 bis 54 Jahren Dickdarm- und Rektumuntersuchung zur Erkennung von Darmkrebs jährlich
Frauen und Männer ab 55 Jahren

Darmspiegelung zur Erkennung von Darmkrebs

oder

Test auf verborgenes Blut im Stuhl

2 Untersuchungen im Abstand von 10 Jahren

alle 2 Jahre

Frauen von 50 bis 69 Jahren Mammographiescreening alle 2 Jahre


Zudem haben alle gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren den Anspruch auf eine Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung, die alle 2 Jahre in Anspruch genommen werden kann. Sie umfasst:

  • ein ausführliches ärztliches Vorgespräch über aktuelle Erkrankungen des Patienten oder dessen Familie
  • Ermittlung der Blutzucker- und Cholesterinwerte
  • Ganzkörperuntersuchung mit Blutdruckmessung
  • Urinuntersuchung
  • die Untersuchung auf Hautkrebs (siehe Tabelle) sollte hier in Kombination erfolgen
  • abschließendes ärztliches Gespräch über Befunde und etwaige erforderliche Maßnahmen

Kinder- und Jugenduntersuchungen

Alter Untersuchung Häufigkeit
von der Geburt bis zum 6. Lebensjahr Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten (kurz: U- Untersuchung) durch Kontrolle der körperlichen und geistigen Entwicklung, z. B. Körpergröße, Gewicht, Trinkverhalten, Feinmotorik, Verhaltensauffälligkeiten 10 Untersuchungen
zwischen dem vollendeten 13. und 14. Lebensjahr Jugendgesundheitsuntersuchung (kurz J-Untersuchung) auf Verhaltensauffälligkeiten, Probleme in der Schule und gesundheitsgefährdendes Verhalten sowie körperliche Untersuchung, z. B. Körpergröße, Wachstumsstörungen 1 Untersuchung

 

Zusätzlich übernehmen einige Krankenkassen nach individueller Absprache die Untersuchungen U 10 (7. - 8. Lebensjahr), U 11 (9. - 10. Lebensjahr) und J 2 (16. - 18. Lebensjahr).

Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchung

Mit der Betreuung und Beratung während und nach der Schwangerschaft sollen gesundheitliche Gefahren für Mutter und Kind frühzeitig erkannt und abgewendet werden. Zu den Vorsorgeuntersuchungen gehören u. a. Ultraschalluntersuchungen und Bluttests auf Infektionen und HIV.

Kostenträger

In den meisten Fällen ist die Krankenkasse der Kostenträger. Im Rahmen der Gesundheitshilfe ist unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt zuständig.

Anlaufstellen und weitere Informationen

Über Untersuchungen zur Früherkennung informiert Dich Deine Krankenkasse.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat Richtlinien zur Früherkennung von Krankheiten erstellt. Diese kannst Du nachlesen unter: www.g-ba.de/richtlinien/

 

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