Zuletzt aktualisiert am 12. August 2022

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

(§ 49 SGB IX i.V.m. § 16 SGB VI, § 35 SGB VII, § 112 SGB III)

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), die als Leistungen zur beruflichen Rehabiliation zu verstehen sind, sollen den Patienten wieder in seinen beruflichen Alltag eingliedern. Die erforderlichen Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, zu ermöglichen oder wieder ganz herzustellen.

Patienten, die nach einer medizinischen Reha gesundheitlich weiterhin so eingeschränkt sind, dass eine Berufsausbildung oder die Berufsausübung erschwert oder unmöglich ist, können Leistungen der beruflichen Reha bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen.

Leistungsarten

Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind insbesondere folgende Maßnahmen möglich:

  • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
    z.B. Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen, Kraftfahrzeughilfe, Arbeitsassistenz, Kosten für Hilfsmittel, technische Arbeitshilfen, behinderungsgerechter Wohnraum, Fahrtkosten-, Umzugskostenbeihilfe
  • Berufsvorbereitung einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung
  • individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der sogenannten unterstützten Beschäftigung
  • berufliche Bildung, z.B. Aus- und Weiterbildung (gegebenenfalls in Berufsbildungs- bzw. Berufsförderungswerken), spezielle Qualifizierungs- und Integrationsmaßnahmen
  • Gründungszuschuss für die Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit
  • Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen
  • sonstige Hilfen, z.B. Lernmittel, Arbeitskleidung und -geräte, Prüfungsgebühren, Lehrgangskosten
  • Leistungen an Arbeitgeber
    z.B. Ausbildungs-, Eingliederungszuschüsse, Zuschüsse für Arbeitshilfen, teilweise oder volle Kostenerstattung für Probebeschäftigung

Bei der Auswahl der Leistungen sollten Eignung, Neigung, die bisherige Tätigkeit des Menschen mit Behinderung sowie die Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt werden.

Über die oben genannten Leistungen hinaus gibt es speziell für schwerbehinderte Menschen (siehe auch: Behinderung und Schwerbehinderung) besondere Regelungen zur Verbesserung ihrer Chancen im Arbeitsleben, wie z.B.

  • die Beschäftigungspflicht für Arbeitgeber ab einer bestimmten Betriebsgröße, mindestens 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen
  • eine Ausgleichsabgabe für nichtbesetzte Pflichtplätze bei Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer
  • ein Benachteiligungsverbot und andere besondere Pflichten von Arbeitgebern gegenüber ihren schwerbehinderten Beschäftigten
  • ein besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer nach einer Beschäftigungszeit von 6 Monaten
  • die Pflicht einer Schwerbehindertenvertretung in Betrieben

Über diese Hilfen hinaus gibt es noch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen.https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-12-teilhabe_ba015371.pdf

Kostenträger

Als Kostenträger kommen hauptsächlich die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung infrage. Bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung die Kosten (nähere Informationen siehe: Leistungen zur Rehabilitation).

Für eine berufliche Reha muss der Patient einen Antrag stellen, der genehmigt werden muss.

Nach § 51 SGB IX gelten die Berufsförderungswerke als spezielle Rehabilitationseinrichtungen. Bundesweit gibt es 28 dieser speziellen Reha-Einrichtungen, die unterschiedliche Maßnahmen im Bereich der beruflichen Neuorientierung und Reintegration anbieten. Die Leistungen können im Einzelfall auch medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen umfassen. Junge Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen können in Berufsbildungswerken beruflich qualifiziert werden.

Anlaufstellen und weitere Informationen

Zahlreiche Beratungsstellen (ehemals Servicestellen) sowie die zuständigen Leistungsträger beraten Dich ausführlich und individuell.

Unterstützung bieten auch die Integrationsämter und Integrationsfachdienste.

Bei der Deutschen Rentenversicherung ist eine umfassende kostenlose Broschüre mit den Titel "Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance" erhältlich: 
www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/berufliche_reha_ihre_chance.html

In einem Merkblatt zum Thema "Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben" informiert die Bundesagentur für Arbeit:  
www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-12-teilhabe_ba015371.pdf
 

Die Beratungsstellen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) informieren unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe:
www.teilhabeberatung.de/

 

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