Zuletzt aktualisiert am 12. August 2022
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
(§ 112 SGB IX seit 01.01.2020, vormals § 75 SGB IX)
Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes wurden die Leistungen zur Teilhabe an Bildung eingeführt. Dadurch sollen Menschen mit Behinderung allgemeine Bildungsangebote gleichberechtigt wahrnehmen können.
Hilfen zur Bildung
Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen insbesondere:
1. Hilfen zur Schulbildung
Die Unterstützungsleistungen beziehen sich vor allem auf die allgemeine Schulpflicht bzw. den Besuch einer weiterführenden Schule.
Dazu zählen u.a. heilpädagogische und sonstige Maßnahmen, die einen Schulbesuch ermöglichen oder erleichtern sowie Gegenstände und Hilfsmittel, die zur Teilhabe an Bildung erforderlich sind (§ 12 Eingliederungshilfe-Verordnung).
2. Hilfen zur schulischen und hochschulischen beruflichen Weiterbildung
Als Voraussetzungen für die Weiterbildung gelten:
- Anschluss an eine Berufsausbildung
- dieselbe fachliche Richtung
- Erreichen des angestrebten Berufsziels
Konkret kann es sich bei diesen Hilfen um ein Masterstudium im Anschluss an ein Bachelorstudium, um einen Meisterkurs oder ein Studium nach einer Berufsausbildung oder in begründeten Fällen auch um ein Promotionsstudium handeln.
Unterstützungsleistungen könnten dabei sein:
- Hilfen zur Teilnahme an Fernunterricht
- Hilfen zur Ableistung eines Pflichtpraktikums
- Hilfen zur Teilnahme an beruflichen Vorbereitungsmaßnahmen
Kostenträger
Als Kostenträger kommen in der Regel die Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Hauptfürsorgestellen in Betracht (nähere Informationen unter: Leistungen zur Rehabilitation).
Anlaufstellen und weitere Informationen
Betroffene können sich bei den folgenden Einrichtungen über Rehabilitations-Möglichkeiten informieren:
Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe:
www.ansprechstellen.de/suche.html
Beratungsangebote der Rehabilitationsträger und Integrationsämter:
www.bar-frankfurt.de/service/datenbanken-verzeichnisse/adressenverzeichnis.html
Beratungsangebote der Träger der Deutschen Rentenversicherung:
Auskunfts- und Beratungsstellen:
Ansprechstellen und Rehaberatung:
www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reha/reha_beratungsdienst.html?https=1
Auskünfte zur Teihabe an Bildung gibt es auch bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), die durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) deutschlandweit neu eingeführt wurde. Dabei erfolgt die Beratung nach dem Peer-Counseling Modell, also von Betroffenen für Betroffene:
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben