Zuletzt aktualisiert am 27. April 2023

Medizinischer Dienst

(§§ 275 ff. SGB V)

Der Medizinische Dienst (MD) ist der unabhängige sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für alle gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen. Der MD ist eine überregionale Arbeitsgemeinschaft, wobei es in der Regel einen MD pro Bundesland gibt. Träger sind die Kranken- und Pflegekassen. Für den MD sind hauptsächlich Ärzte und Pflegekräfte als Gutachter für medizinische und pflegerische Fragen tätig.

Aufgabe des MD ist es grundsätzlich zu beurteilen, ob Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherungen im Einzelfall ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Die Leistungen der Kassen erfolgen jedoch lediglich aufgrund von Empfehlungen der Gutachter des MD. Diese greifen wiederum nicht in die ärztliche Behandlung oder pflegerische Versorgung ein, sondern liefern lediglich Handlungsempfehlungen.

Aufgaben und Leistungen des MD

Begutachtungen für die Krankenversicherung

Im Auftrag der Krankenkassen erstellt der MD für Einzelfälle Gutachten zu:

  • Arbeitsunfähigkeit
  • Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsmaßnahmen
  • Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
  • Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung, um Fehlbelegungen zu vermeiden
  • Notwendigkeit und Dauer von häuslicher Krankenpflege

Berater in medizinischen Versorgungsfragen

Der MD berät dabei die gesetzlichen Krankenversicherungen und ihre Verbände hinsichtlich präventiver, kurativer und rehabilitativer Versorgung und bei der Gestaltung von Leistungs- und Versorgungsstrukturen.

Begutachtungen für die Pflegeversicherung

Die Gutachter des MD überprüfen für die Pflegekassen, ob im Einzelfall eine Person pflegebedürftig ist. Zudem berät der MD hinsichtlich Fragen der pflegerischen Versorgung.

Im Einzelnen wird folgendes begutachtet:

  • Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflegebedürftigkeit
  • Empfehlung eines Pflegegrades
  • Empfehlung von Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation
  • Empfehlungen für Art und Umfang von Pflegeleistungen
  • Formulierung von Hinweisen für einen Pflegeplan

Sicherung der Pflegequalität

Der MD überprüft für die Pflegekassen, ob die stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste die festgesetzten Qualitätsstandards einhalten. Seit dem 01.Juli 2009 werden aufgrund der Ergebnisse der MD-Qualitätsprüfungen Pflegenoten ermittelt und als Aushang in der jeweiligen Einrichtung sowie auch im Internet veröffentlicht.

Beratung der Landesverbände der Pflegekassen

Der MD ist als Beratungsdienst für die Weiterentwicklung des pflegerischen Versorgungsangebots tätig. Beispielsweise trägt er dazu bei, spezielle Wohnformen für Menschen mit Altersdemenz zu entwickeln.

Außerdem wirkt der MD an der Gestaltung von Rahmenverträgen für die wirtschaftliche und wirkungsvolle pflegerische Versorgung mit. Des Weiteren unterstützt der MD die Krankenkassen bei Vertragsverhandlungen mit den Krankenhausgesellschaften und anderen Leistungserbringern.

Zudem nimmt der MD an den Beratungen des Gemeinsamen Bundesauschusses zur Unterstützung der Sozialversicherung teil.

Der Medizinische Dienst Bund

Der Medizinische Dienst Bund (MDB) berät den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hinsichtlich medizinischer und pflegerischer Fragen bei der Gesundheitsversorgung.

Gegenüber dem MD nimmt der MDB eine Koordinierungsfunktion ein und erlässt Richtlinien, um eine Begutachtung nach einheitlichen Kriterien zu gewährleisten.

Anlaufstellen und weitere Informationen

Unter folgenden Link finden sich weiterführende Informationen zum Medizinischen Dienst und zum Medizinischen Dienst Bund:

Medizinischer Dienst

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