Zuletzt aktualisiert am 11. November 2022

Medizinisches Cannabis

Seit März 2017 können Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen medizinisches Cannabis verordnen. Es wird insbesondere bei Patienten mit chronischen Schmerzen verschrieben, kann aber auch bei zahlreichen weiteren Erkrankungen zum Einsatz kommen - vor allem in den Bereichen Neurologie und Psychiatrie.

Medizinisches Cannabis mit den Hauptinhaltsstoffen Tetryhydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) kann in verschiedenen Formen wie getrockneten Blüten oder Extrakten verschrieben werden. Über die genaue Anwendungsart entscheidet der behandelnde Arzt.

Medizinisches Cannabis – Was ist das?

Die Hanfpflanze (lateinisch: Cannabis) und ihre Inhaltsstoffe werden schon seit Jahrtausenden für die Behandlung verschiedener Erkrankungen und Beschwerden eingesetzt. Da sich aus den getrockneten Blüten und Blättern der Pflanze auch Rauschmittel herstellen lassen, war die Einnahme von Cannabis als Arzneimittel lange umstritten.[1]

Erst in den 90er Jahren wurde wissenschaftlich bewiesen, dass die Hauptwirkstoffe der Hanfpflanze (sog. Cannabinoide), im menschlichen Körper an körpereigenen Cannabisrezeptoren binden. Diese Erkenntnis ist wichtig für das Verständnis der spezifischen Wirkweise von Cannabis. Es bedeutet, dass es auch körpereigene Botenstoffe gibt, die über diese Rezeptoren bestimmte Körperfunktionen regulieren (sog. Endocannabinoide).

Die weltweit am meisten verbreitete Cannabis Art ist Cannabis sativa L.. Sie enthält zwischen 400 und 500 Inhaltsstoffe; über 80 davon zählen zur Gruppe der Cannabinoide.[2]

Die medizinischen Wirkungen von Hanf gehen vor allem auf die Inhaltsstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) zurück.

Im März 2017 ist das Gesetz „Cannabis als Medizin“, das sogenannte „Cannabis-Gesetz“, in Kraft getreten. Der Einsatz von Cannabisarzneimitteln als Therapiealternative bei schwerwiegenden Erkrankungen wird in diesem Gesetz geregelt.[3]

Cannabishaltige Arzneimittel werden in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten (z. B. Ölen) in standardisierter Qualität angeboten und unterliegen Höchstverschreibungsmengen gemäß § 2 BtMVV (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung).[4]

Verschreibungspflichtig vs. freiverkäuflich

THC-haltige Cannabis-Öle mit einem THC Gehalt von über 0,2 % sind in Deutschland verschreibungspflichtig. Ohne ärztliche Verordnung ist der Konsum von THC-Öl („Hasch-Öl“) illegal.[5]

Im Gegensatz zum als Betäubungsmittel deklarierten Inhaltsstoff  THC, gilt CBD in Reinform aufgrund seiner vielfältigen pharmakologischen Effekte als zulassungs- und verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Vor einigen Jahren ist allerdings ein populärer und von den dafür zuständigen Behörden nur sehr unzureichend kontrollierter Graumarkt mit scheinbar „freiverkäuflichem“ CBD entstanden.

Eingehende Untersuchungen zeigen nun, dass zahlreiche dieser Produkte wie CBD-Öle oder Tinkturen im Vergleich zur Angabe auf der Packung deutlich weniger oder gar kein CBD enthielten, stattdessen aber teilweise gesundheitsgefährdende Mengen an nicht deklariertem THC. Vor einer Empfehlung oder Anwendung derartiger Produkte wird daher eindringlich gewarnt.

Einen Überblick zu diesem Thema bietet der Artikel „CBD-Öl legal auf dem Markt?“ der Verbraucherzentrale unter:

www.verbraucherzentrale.de

Was muss bei der Verschreibung beachtet werden?

Getrocknete Cannabisblüten und -Extrakte sowie Arzneimittel mit THC werden auf einem Betäubungsmittelrezept verordnet. Gemäß § 9 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) müssen auf dem Rezept die genaue Arzneimittelbezeichnung, die Abgabemenge sowie die Gebrauchsanweisung mit Einzel- oder Tagesangabe angegeben sein.[6]

Zu Beginn entscheidet der Arzt, ob die Behandlung mit einem Cannabisarzneimittel für den Versicherten in Frage kommt. Grundsätzlich kann er – nach Behandlungsversuchen der Krankheit mit anderen Medikamenten – ein Privatrezept (BtM) ausstellen, mit dem der Patient auf eigene Kosten medizinisches Cannabis in der Apotheke erwerben kann.

Damit die Krankenversicherung die Therapiekosten übernimmt, muss der Versicherte bei der erstmaligen Verordnung eines Cannabispräparates zunächst die Genehmigung seiner zuständigen Kasse einholen. Dafür sollte er direkt bei der Krankenkasse nachfragen, wie er eine Kostenübernahme beantragen kann und welche Unterlagen dazu relevant sind.

Wann erstattet die Krankenkasse?

Laut § 31 Abs. 6 SGB V übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Cannabis. als Arzneimittel in standardisierter Qualität für Patienten, die an einer schwerwiegenden Erkrankung leiden. Darunter sind Krankheiten zu verstehen, die lebensbedrohlich sind oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigen.

Bedingung ist zudem, dass andere etablierte Therapieverfahren nicht zur Verfügung stehen oder nicht angewandt werden können. Außerdem muss die Aussicht auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome bestehen.

Es muss also erste wissenschaftliche Erkenntnisse geben, die einen Therapie-Erfolg durch Cannabinoide bei der konkreten Krankheit möglich erscheinen lassen.[7]

Bisher wurde medizinisches Cannabis in Deutschland vor allem bei folgenden Krankheiten und Beschwerden eingesetzt:[8]

  • Schmerz
  • Spastiken
  • Anorexie (Magersucht)
  • Übelkeit/Erbrechen
  • Depression
  • ADHS
  • Appetitmangel
  • Entzündliche Darmkrankheiten
  • Tic-Störungen/Tourette-Syndrom
  • Epilepsie
  • Restless-Legs-Syndrom
  • Schlafstörung
  • Unruhe

Allgemein sollten in einem Antrag auf Kostenübernahme die zuvor genannten Voraussetzungen festgehalten werden, dass

  • der Patient unter einer schwerwiegenden Erkrankung leidet,
  • eine andere etablierte Therapiemethode nicht zur Verfügung steht oder angewandt werden kann und
  • eine Aussicht auf einen positiven Effekt auf die Symptome bzw. den Krankheitsverlauf besteht

Die Krankenkasse muss über den Antrag innerhalb von 3 Wochen ab Antragseingang entscheiden. Ist eine gutachterliche Stellungnahme erforderlich, verlängert sich die Frist auf 5 Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V). Erfolgt die Verordnung im Rahmen einer ambulanten Palliativversorgung oder einer stationär begonnenen Therapie, die ambulant fortgeführt werden soll, muss die Krankenkasse innerhalb von 3 Tagen eine Entscheidung treffen.

Bei Vorliegen aller oben genannten Voraussetzungen darf die Krankenkasse den Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen.[9]

Wie wird es eingenommen?

Medizinisches Cannabis kann inhaliert oder oral aufgenommen werden. Der behandelnde Arzt entscheidet abhängig von der Indikation, möglichen Begleiterkrankungen sowie den Wünschen des Patienten über die individuelle Verabreichung.

Inhalative Therapieform

Medizinisches Cannabis kann Patienten in Form getrockneter Blüten verordnet werden. Die Cannabisblüte enthält ein Vielstoffgemisch mit wechselnder Zusammensetzung und Qualität. Aufgrund dieser Unterschiede sowie der Vielzahl an Zuchtsorten kann sich der THC- und CBD-Gehalt deutlich unterscheiden. Patienten können die Blüten, oder alternativ bestimmte lösungsmittelfreie Vollspektrum-Extrakte, mit speziellen Vaporisatoren inhalieren.

Hinweis: Zur Verordnung eines Vaporisators oder eines Dosierlöffels müssen Patienten aktuell einen Einzelfallantrag bei der Krankenkasse stellen.[10]

Das Rauchen von Cannabisblüten, z. B. in Kombination mit Tabak, ist für die therapeutische Anwendung ungeeignet, da dabei gesundheitsschädliche Verbrennungsprodukte entstehen.

Orale Therapieform

Eine Alternative zu Cannabisblüten sind standardisierte Cannabisextrakte, aus denen die Apotheke ein Rezepturarzneimittel zur oralen Anwendung in Form von öligen Lösungen, Kapseln oder Sprays herstellt. Dabei handelt es sich meist um Vollspektrum-Extrakte.

Orale vs. inhalative Cannabistherapie

Auch wenn sich beide Therapieformen ähneln, lassen sich dennoch einige Unterschiede z. B. in der Dosierbarkeit, Wirkdauer und Handhabung festmachen.

Extrakte zur oralen Anwendung können exakt dosiert werden und wirken in der Regel nach etwa 1–2 Stunden. Die Wirkung hält etwa 4–8 Stunden an und das Arzneimittel kann überall mitgeführt und diskret eingenommen werden.

Inhalierbare Extrakte können per Kolbenpipette dosiert werden. Bereits wenige Minuten nach der Inhalation setzt die Wirkung ein und hält etwa 2–4 Stunden an. Die Handhabung gestaltet sich ein wenig umfangreicher als bei oraler Therapie, da die Inhalatoren Strom benötigen und der zeitliche Aufwand höher ist. Bei der Einnahme von Fertigarzneimitteln müssen Patienten die jeweilige Gebrauchsinformation beachten.

Allgemeingültige Dosierschemata gibt es für medizinisches Cannabis nicht, da die Dosierung individuell an die Bedürfnisse des Patienten angepasst wird. Generell gilt, dass bei erstmaliger Verordnung die einzunehmende Menge langsam über Tage bis Wochen individuell gesteigert wird, um die optimale Dosierung zu finden. [11]

FAQ

Darf ich während der Einnahme von medizinischem Cannabis am Straßenverkehr teilnehmen?

Es liegen keine ausreichenden wissenschaftlichen Informationen zu dieser Frage vor, allerdings wird insbesondere zu Beginn der Therapie und in der Eingewöhnungsphase von einer aktiven Teilnahme am Straßenverkehr abgeraten. Bei stabiler Dosierung muss in jedem Einzelfall abgeklärt werden, ob eine Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist.[12]

Grundsätzlich dürfen Cannabis-Patienten am Straßenverkehr teilnehmen, [13] wenn sie aufgrund ihrer Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind. Betroffene sollten eine Ausfertigung des Betäubungsmittel-Rezeptes oder eine Bescheinigung des Arztes mitnehmen, wenn sie ein Fahrzeug führen.

Welche Nebenwirkungen können auftreten?

Zu den akuten Nebenwirkungen zählen vor allem die psychotropen Wirkungen wie Sedierung (Müdigkeit) und Euphorie („high“-Gefühl). Weitere mögliche Nebenwirkungen sind u.a. Konzentrationsschwäche, Schwindel, Blutdruckabfall, beschleunigter Herzschlag, Mundtrockenheit, Stimmungsschwankungen, veränderte Zeitwahrnehmung, trockene Augen und gesteigerter Appetit. Lebensbedrohliche Komplikationen sind nach einem medizinischen Einsatz von Cannabis bisher nicht bekannt.[14]

Gibt es Langzeitfolgen?

Nach einer Langzeittherapie mit Cannabis kann es zu einer Gewöhnung, der sogenannten Toleranz, kommen. Patienten brauchen dann höhere Dosierungen, um die gewünschte Wirkung zu erzielen und können nach dem Absetzen Entzugserscheinungen wie Angst, Unruhe, Schlaflosigkeit oder Reizbarkeit bekommen. Bei einer entsprechenden Veranlagung kann als Folge einer Langzeitbehandlung mit Cannabis die Entwicklung einer Psychose begünstigt werden. Diese gravierenden psychischen Folgen lassen sich laut Studien allerdings eher bei missbräuchlichem Konsum von Cannabis, selten jedoch bei einer therapeutischen Anwendung beobachten.[15]

Gibt es Kontraindikationen?

Medizinisches Cannabis sollte bei schweren Psychosen oder Persönlichkeitsstörungen sowie von Schwangeren und Stillenden nicht eingenommen werden. Bei Kindern und Jugendlichen sollte aufgrund fehlender Studienergebnisse sowie möglicher negativer Auswirkungen auf die psychische Entwicklung gewissenhaft abgewogen werden.[16] Mögliche individuelle Kontraindikationen und Wechselwirkungen bei Einnahme anderer Arzneimittel sollten Patienten vor Therapiebeginn mit dem behandelnden Arzt erörtern.

Darf man medizinisches Cannabis in der Öffentlichkeit rauchen?

Die Inhalation als „Joint“ wird wegen möglicher Gesundheitsschäden nicht empfohlen.[17] Ist diese Anwendung dennoch geplant, sollten Patienten zumindest nicht im öffentlichen Raum rauchen. Für Außenstehende ist es nämlich nicht erkennbar, ob es sich um medizinisches oder illegales Cannabis handelt.[18]

Muss das Cannabis zuhause auf bestimmte Weise (kindersicher) gelagert werden?

Betroffene sollten cannabishaltige Arzneimittel gesondert aufbewahren und vor dem Zugriff von Kindern schützen. Bei Kindern oder Personen, für die das Arzneimittel nicht verschrieben wurde, können durch versehentliche Einnahme schwere gesundheitliche Schädigungen auftreten.[19] Cannabis-Blüten und -Extrakte sollten außerdem lichtgeschützt und unter 25 °C gelagert werden.[20]

Wie wird der Cannabis-Anbau in Deutschland kontrolliert?

Anbau, Ernte, Verarbeitung, Qualität und Verpackung von Cannabis sowie seine Abgabe an Großhändler, Hersteller und Apotheken in Deutschland werden durch die „Cannabisagentur“ (eine Abteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM) kontrolliert. Der Anbau erfolgt europaweit durch Unternehmen, die von der Cannabisagentur ausgewählt werden und ausschließlich für medizinische Zwecke anbauen.[21]

Was muss bei Auslandsreisen beachtet werden?

Das Reisen mit medizinischem Cannabis ist grundsätzlich möglich. Der Arzt darf für persönlichen Reisebedarf Betäubungsmittel für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen verordnen. Die Bestimmungen für das Mitführen von Cannabis können allerdings je nach Reiseland unterschiedlich ausfallen.

Bei Reisen in Schengen-Staaten wird pro Arzneimittel eine Bescheinigung des behandelnden Arztes benötigt, die von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden muss. Wer in andere Länder reist, sollte sich vom verschreibenden Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen, welche Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Diese Bescheinigung ist ebenfalls durch die oberste Landesgesundheitsbehörde zu beglaubigen und bei der Reise mitzuführen.

Weitere Informationen stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf ihrer Webseite in dem Artikel „Reisen mit Betäubungsmittel“ zur Verfügung.

Glossar

Betäubungsmittel (BtM)

Sind Stoffe oder Zubereitungen, die aufgrund ihrer Wirkungsweise eine Abhängigkeit oder einen Missbrauch hervorrufen können. Um dies zu verhindern und dafür zu sorgen, dass sie nur medizinisch sinnvoll eingesetzt werden, hat der Gesetzgeber umfangreiche Bestimmungen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erlassen. Es enthält z. B. Vorschriften zum Schutz vor dem Zugriff unbefugter Personen, zur Nachweisführung des Verbrauchs und zur kontrollierten Vernichtung. THC-haltige Cannabisarzneimittel müssen auf einem Betäubungsmittel-Rezept verschrieben werden.

Cannabinoide

Cannabinoide sind in der Hanfpflanze enthaltene Substanzen, die über körpereigene Signalwege - das Endocannabinoidsystem - auf Körperfunktionen und Psyche einwirken. Cannabinoide können z. B. angstlösend, schmerzlindernd, krampflösend, appetitanregend und berauschend wirken. Die beiden bekanntesten Cannabinoide sind Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Cannabinoide können auch im Labor hergestellt werden.

Cannabis-Gesetz

Umgangssprachlich für das Gesetz „Cannabis als Medizin“, welches 2017 in Deutschland in Kraft trat. Es regelt den Einsatz von Cannabisarzneimitteln als Therapiealternative bei Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen.

Cannabis sativa L.

Gehört zu den Hanfgewächsen und ist die weltweit am häufigsten verbreitete Cannabis-Art. Aus ihr werden die Cannabinoide für medizinisches Cannabis gewonnen.

Cannabidiol (CBD)

Ist eine natürliche, nicht-psychoaktive Substanz, die in der Hanfpflanze vorkommt. Ihr werden u. a. muskelentspannende, schlaffördernde, entzündungshemmende, angstlösende und Übelkeit lindernde Eigenschaften zugeschrieben.

Dronabinol

Ist eine Bezeichnung für reines Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC). Dronabinol kann aus der Hanfpflanze gewonnen oder synthetisch hergestellt werden.

Fertigarzneimittel

Arzneimittel, die durch ein pharmazeutisches Unternehmen hergestellt und verpackt werden. Fertigarzneimittel enthalten eine Gebrauchsanweisung („Beipackzettel“) und sind zur direkten, unveränderten Abgabe an den Patienten bestimmt (Unterschied Rezepturarzneimittel).

Haschisch

Haschisch - in der Regel illegal -wird aus dem THC-haltigen Harz der Blütenstände hergestellt. Das Harz wird mit anderen Bestandteilen der Pflanze sowie Streckmitteln zu Platten geformt und meist zu Rauschzwecken mit Tabak inhaliert ("Joint") oder als Bestandteil von Backwaren (z. B. Kekse) verzehrt. 2016 betrug der mittlere THC Wirkstoffgehalt 17 %.

Haschischöl

Ist ein teerartiger, hoch konzentrierter Auszug aus Haschisch oder Marihuana, der mit Hilfe organischer Lösungsmittel gewonnen wird. Der THC Wirkstoffgehalt kann bis zu 30 % betragen.

High (sein)

Euphorisches Stimmungshoch, Glücksgefühle aufgrund von Drogenkonsum.

Marihuana

Marihuana (umgangssprachlich Gras) werden die getrockneten blühenden Triebspitzen der Cannabispflanze genannt. Die Verwendung zu Rauschzwecken entspricht Haschisch. Laut Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) lag der mittlere Wirkstoffgehalt im Jahr 2016 bei 10 % THC.

Nabilon

Ist eine vollsynthetische Variante der psychotropen Cannabis Substanz THC und unterliegt ebenfalls dem Betäubungsmittelgesetz. Es wird bei Krebspatienten eingesetzt, die unter Übelkeit und Erbrechen leiden.

Psychotrop

Psychotrope Substanzen bewirken eine Veränderung der Psyche und des Bewusstseins. Sie können die Wahrnehmung, das Denken, Fühlen und Handeln beeinflussen, beispielsweise in Form von Entspannung, Anregung oder Euphorie. Insbesondere bei (zu) hoher Dosierung kann der Bewusstseinszustand aber auch negativ beeinflusst werden.

Rezepturarzneimittel

Arzneimittel, das in Apotheken nach Verschreibung oder - bei nicht verschreibungspflichtigen Bestandteilen - auf Wunsch eines Patienten individuell zubereitet wird. Es wird nicht industriell hergestellt und verpackt, enthält keinen Beipackzettel und unterliegt auch nicht einer behördlichen Zulassungspflicht (Unterschied Fertigarzneimittel).

Tetrahydrocannabinol (THC)

THC ist das medizinisch wichtigste und mengenmäßig dominierende Cannabinoid der Hanfpflanze. Es wirkt u. a. gegen Übelkeit und Erbrechen sowie schmerzlindernd, muskelentspannend, appetitanregend und schlaffördernd. Es ist auch für die psychotropen Wirkungen verantwortlich.

Toleranz/Gewöhnung

Bei längerer Einnahme von medizinischem Cannabis kann es - wie bei allen psychotrop wirkenden Substanzen - zu einer Toleranzentwicklung (Gewöhnung) kommen. Dies bedeutet, dass die Wirkung nach einiger Zeit nachlassen kann bzw. zum Erzielen derselben Wirkung die Dosierung erhöht werden muss.

Vaporisator

Ist ein spezielles Inhalationsgerät, mit dem u. a. medizinisches Cannabis inhaliert und somit über die Atemwege dem Körper zugeführt werden kann. Durch diese Anwendungsart wird der Magen-Darm-Trakt umgangen. Die Wirkung setzt bei Inhalation schneller ein, hält aber kürzer an. Dies kann bei Symptomen mit plötzlichem Beginn vorteilhaft sein.

Vollspektrum-Extrakte

Werden aus der Hanfpflanze hergestellt und beinhalten neben den Hauptinhaltsstoffen THC und CBD zahlreiche weitere Wirkstoffe der Cannabisblüte, z. B. weitere Cannabinoide, Terpene und Flavonoide.

Wichtige Adressen und Ansprechpartner

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Das BfArM prüft die Zulassung von Fertigarzneimitteln auf Grundlage des Arzneimittelgesetztes. Außerdem regelt das Institut die Erfassung, Auswertung und Bewertung von auftretenden Risiken und Nebenwirkungen bei der Verwendung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Zudem ist die Bundesopiumstelle Teil des BfArM. Diese erteilt die Erlaubnisse zum legalen Vertrieb von Betäubungsmitteln und überwacht deren Herstellung, Anbau, Handel sowie Im- und Export.

Zum Thema „Cannabis als Medizin“ stellt das BfArM ausführliche Informationen für Patienten, Apotheker und Ärzte zur Verfügung.

www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis-als-Medizin/_node.html

Bundesärztekammer

Auf der Webseite der Bundesärztekammer finden Interessierte eine FAQ-Liste zum Einsatz von Cannabis in der Medizin.

www.bundesaerztekammer.de/aerzte/versorgung/suchtmedizin/illegale-drogen/cannabis-in-der-medizin/

Bundesministerium für Gesundheit

Fragen zum Gesetz „Cannabis als Medizin“ beantwortet das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Webseite im Artikel „Fragen und Antworten zum Gesetz ‚Cannabis als Medizin‘“.

www.bundesgesundheitsministerium.de

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Das IQWiG trägt mit seiner Webseite „Gesundheitsinformation.de“ im gesetzlichen Auftrag zur Aufklärung der Öffentlichkeit in gesundheitlichen Fragen bei. Das Onlineportal bietet ein breites wissenschaftliches Informationsspektrum für alle Bürger.

Die Gesundheitsinformationen sollen Patienten dabei helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung abzuwägen. Die Themen können anschließend gemeinsam mit dem behandelnden Arzt besprochen werden.

www.gesundheitsinformation.de

patienten-Information.de

patienten-Information.de ist eine gemeinsame Webseite der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Das Onlineportal wird durch das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) betreut.

Mit dem Ziel über Präventions-, Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten aufzuklären sowie ärztliches Vorgehen nachvollziehbar zu erläutern, bietet die Webseite verständliche, wissenschaftlich geprüfte, mehrsprachige, unabhängige sowie aktuelle gesundheitliche Informationen.

www.patienten-information.de

Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

Die UPD ist eine gemeinnützige GmbH, die im gesetzlichen Auftrag zu gesundheitlichen sowie gesundheitsrechtlichen Fragen kostenfrei berät und informiert. Für die Beratung zu gesundheitlichen Fragestellungen steht Patienten ein fachlich breit aufgestelltes Beratungsteam zur Verfügung. Im Online-Artikel „Cannabis auf Rezept“ finden Interessierte weitere Informationen.

www.patientenberatung.de/de

Beratungstelefon:

(0800) 0 11 77 22

Beratungszeiten:

Mo. bis Fr. 8–20 Uhr, Sa. 8–16 Uhr

Quellen


[1] „Cannabis-Report“. Prof. Dr. Gerd Glaeske, Dr. Kristin Sauer. Universität Bremen, SOCIUM, 2018, S. 9 f.

[2] „Faktenblatt: Rezepturarzneimittel mit Cannabis“. ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V, 2020. Verfügbar unter: www.abda.de/themen/versorgungsfragen/medizinisches-cannabis

[3] „Cannabis“. Bundesgesundheitsministerium, o. J. Verfügbar unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/c/cannabis.html

[4] „FAQ Liste zum Einsatz von Cannabis in der Medizin“. Bundesärztekammer, o. J. Verfügbar unter: www.bundesaerztekammer.de/aerzte/versorgung/suchtmedizin/illegale-drogen/cannabis-in-der-medizin/

[5] „Cannabidiol ohne Rezept“. Deutsche Apotheker Zeitung, o. J. Verfügbar unter: www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2018/daz-34-2018/cannabidiol-ohne-rezept

[6] „Hinweise für Ärzte“. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, o. J. Verfügbar unter: www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis-als-Medizin/Hinweise-fuer-Aerzte/_node.html

[7] „§ 31 SGB V. Rn. 75c-75i“. Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, 2020.

[8] „Cannabis als Medizin – Erste Erkenntnisse aus der Begleiterhebung“. Cremer-Schaeffer, Dr. med. P., 2019. Verfügbar unter: www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis-als-Medizin/Begleiterhebung/_node.html

[9] „Cannabis – was Ärzte bei der Verordnung wissen müssen“. Kassenärztliche Bundesvereinigung, 2020. Verfügbar unter: www.kbv.de/html/cannabis-verordnen.php

[10] „FAQ Liste zum Einsatz von Cannabis in der Medizin“. Bundesärztekammer, o. J. Verfügbar unter: www.bundesaerztekammer.de/aerzte/versorgung/suchtmedizin/illegale-drogen/cannabis-in-der-medizin/

[11] „FAQ Cannabisgesetz. Was hat sich durch das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften geändert?“. Bundesapothekerkammer, Geschäftsbereich Pharmazie, 2018.

[12] „Hinweise für Ärzte“. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, o. J. Verfügbar unter: www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis-als-Medizin/Hinweise-fuer-Aerzte/_node.html

[13] „Fahrtüchtigkeit: Cannabispatienten dürfen Auto fahren“. Ärzteblatt, 2017. Verfügbar unter: www.aerzteblatt.de/archiv/187956/Fahrtuechtigkeit-Cannabispatienten-duerfen-Auto-fahren

[14] „Fahrtüchtigkeit: Cannabispatienten dürfen Auto fahren“. Ärzteblatt, 2017. Verfügbar unter: www.aerzteblatt.de/archiv/187956/Fahrtuechtigkeit-Cannabispatienten-duerfen-Auto-fahren

[15] „Cannabis-Report“. Glaeske, Prof. Dr. G., Sauer, Dr. K., Universität Bremen, SOCIUM, 2018, S.25 f.

[16] „Medizinisches Cannabis, die wichtigsten Änderungen“. Müller-Vahl, K.; Grotenhermen, F., in: Deutsches Ärzteblatt, 2017, 114(8): A 352–6.

[17] „Hinweise für Ärzte“. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, o. J. Verfügbar unter: www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis-als-Medizin/Hinweise-fuer-Aerzte/_node.html

[18] „Hinweise für Patienten“. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Verfügbar unter: www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis-als-Medizin/Hinweise-fuer-Patienten/_node.html

[19] „Hinweise für Patienten“. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Verfügbar unter: www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis-als-Medizin/Hinweise-fuer-Patienten/_node.html

[20] FAQ „Cannabisgesetz“. Bundesapothekerkammer, Geschäftsbereich Pharmazie, Stand: 28. März 2018.

[21] „Cannabisagentur“. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“. Verfügbar unter: www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis/Cannabisagentur/_node.html


 

 

 

 

 

 

 

 

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