Zuletzt aktualisiert am 16. Dezember 2022
Merkzeichen
Merkzeichen sind Buchstaben, die im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden und besondere gesundheitliche Folgen einer Behinderung kennzeichnen. Sie sind mit unterschiedlichen Rechten und Vergünstigungen, sog. Nachteilsausgleichen, verbunden.
Die Merkzeichen und der Grad der Behinderung (GdB) werden von Gutachtern des Versorgungsamtes anhand der "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" zuerkannt.
Du findest die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: BMAS
Im Bereich "Publikationen" kannst Du die Broschüre kostenlos bestellen, herunterladen oder online durchblättern.
www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/k710-anhaltspunkte-fuer-die-aerztliche-gutachtertaetigkeit.html
Welche Merkzeichen gibt es?
Es gibt folgende Merkzeichen:
- Merkzeichen G - erheblich gehbehindert
- Merkzeichen aG - außergewöhnlich gehbehindert
- Merkzeichen Bl - blind
- Merkzeichen Gl - gehörlos
- Merkzeichen TBl - taubblind
- Merkzeichen H - hilflos
- Merkzeichen B - berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson
- Merkzeichen RF - Vergünstigungen beim Rundfunkbeitrag
In der Übersicht "Nachteilsausgleiche nach Merkzeichen" erhältst Du einen Überblick über die wichtigsten Nachteilsausgleiche, die mit den unterschiedlichen Merkzeichen verbunden sind.
Anlaufstellen und weitere Informationen
Im neuraxWiki finden Sie noch weitere Artikel zum Thema "Behinderung und Schwerbehinderung"; zum Beispiel:
Behinderung und Schwerbehinderung
Vom Grad der Behinderung abhängige Nachteilsausgleiche
Nachteilsausgleiche im Beruf für Schwerbehinderte
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
und viele weitere.