Zuletzt aktualisiert am 16. Dezember 2022

Merkzeichen aG

Das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen, bei denen eine außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegt.

Voraussetzungen

Als außergewöhnlich gehbehindert gelten schwerbehinderte Menschen, wenn sie sich wegen der Schwere ihrer Behinderung dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen unter anderem:

  • Querschnittsgelähmte
  • Doppeloberschenkelamputierte
  • Doppelunterschenkelamputierte
  • Hüftexartikulierte Menschen (behinderte Menschen, denen ein Bein im Hüftgelenk entfernt wurde)
  • schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, die für sich allein einen GdB von mindestens 80 bedingen

Rechte und Vergünstigungen

Wer das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis eingetragen hat, kann folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

Anlaufstellen und weitere Informationen

Im neuraxWiki findest Du noch weitere Artikel zum Thema "Behinderung und Schwerbehinderung"; zum Beispiel:

Behinderung und Schwerbehinderung

Nachteilsausgleiche nach Merkzeichen

Vom Grad der Behinderung abhängige Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche im Beruf für Schwerbehinderte

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

 

Inhaltsverzeichnis