Zuletzt aktualisiert am 16. Dezember 2022
Merkzeichen aG
Das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis erhalten Personen, bei denen eine außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegt.
Voraussetzungen
Als außergewöhnlich gehbehindert gelten schwerbehinderte Menschen, wenn sie sich wegen der Schwere ihrer Behinderung dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen unter anderem:
- Querschnittsgelähmte
- Doppeloberschenkelamputierte
- Doppelunterschenkelamputierte
- Hüftexartikulierte Menschen (behinderte Menschen, denen ein Bein im Hüftgelenk entfernt wurde)
- schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, die für sich allein einen GdB von mindestens 80 bedingen
Rechte und Vergünstigungen
Wer das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis eingetragen hat, kann folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
- Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr mit kostenloser Wertmarke
- Steuerentlastungen
- in vielen Städten und Gemeinden kostenloser oder vergünstigter Fahrdienst
- Parkerleichterungen
- Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen: Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG besitzen, dürfen auch ohne Plakette in Umweltzonen fahren
- Zentralschlüssel für Behindertentoiletten
Anlaufstellen und weitere Informationen
Im neuraxWiki findest Du noch weitere Artikel zum Thema "Behinderung und Schwerbehinderung"; zum Beispiel:
Behinderung und Schwerbehinderung
Nachteilsausgleiche nach Merkzeichen
Vom Grad der Behinderung abhängige Nachteilsausgleiche
Nachteilsausgleiche im Beruf für Schwerbehinderte
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen