Zuletzt aktualisiert am 16. Dezember 2022
Merkzeichen Bl
Das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis erhalten blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen.
Voraussetzungen
Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen mit folgenden Beeinträchtigungen erhalten das Merkzeichen Bl:
- vollständiger Verlust des Augenlichts
- Sehschärfe auf dem besseren Auge von nicht mehr als 1/50
- andere schwere Störungen des Sehvermögens (z. B. Gesichtsfeldeinschränkungen), die dem Schweregrad obiger Sehschärfe entsprechen
Rechte und Vergünstigungen
Wer das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis eingetragen hat, kann folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
- Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr mit kostenloser Wertmarke
- Steuervergünstigungen durch einen Pauschbetrag wegen außergewöhnlicher Belastung
- Parkerleichterungen
- Blindengeld
- Blindenhilfe
- Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen: Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl besitzen, dürfen ohne Plakette in Umweltzonen fahren
- Telefongebührenermäßigung
- in vielen Städten und Gemeinden eine Befreiung von der Hundesteuer
- unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Umsatzsteuer
- unentgeltliche Beförderung von sogenannten Blindensendungen
Anlaufstellen und weitere Informationen
Ausführliche Informationen erteilt das zuständige Versorgungsamt.
Im neuraxWiki findest Du zudem noch weitere Artikel zum Thema "Behinderung und Schwerbehinderung"; zum Beispiel:
Behinderung und Schwerbehinderung
Nachteilsausgleiche nach Merkzeichen
Vom Grad der Behinderung abhängige Nachteilsausgleiche
Nachteilsausgleiche im Beruf für Schwerbehinderte
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen