Zuletzt aktualisiert am 16. Dezember 2022
Merkzeichen G
Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis bedeutet, dass die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist.
Voraussetzungen
Das Merkzeichen G erhalten Menschen mit folgenden Behinderungen und Erkrankungen:
- Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule, die für sich einen GdB von mindestens 50 ausmachen
- schwere innere Leiden, z. B. schwere Herzschäden, dauernde Einschränkungen der Lungenfunktion
- Hirnorganische Anfälle
- schwere Störungen der Orientierungsfähigkeit durch eine Seh-, Hör- oder geistige Behinderung
- Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks
Rechte und Vergünstigungen
Wer das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen hat, kann folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
- Steuerentlastung durch einen Abzugsbetrag für Privatfahrten ab einem GdB von 70
- u.U. Parkerleichterungen (Orangener Parkausweis: weitere Voraussetzungen beachten)
- Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke
- Mehrbedarfszuschlag bei der Sozialhilfe
- Zentralschlüssel für Behindertentoiletten ab einem GdB von 70
- in einigen Städten und Gemeinden kostenlose oder vergünstigte Fahrdienste, je nach regionaler Regelung
Anlaufstellen und weitere Informationen
Ausführliche Informationen erteilt das zuständige Versorgungsamt.
Im neuraxWiki findest Du zudem noch weitere Artikel zum Thema "Behinderung und Schwerbehinderung"; zum Beispiel:
Behinderung und Schwerbehinderung
Nachteilsausgleiche nach Merkzeichen
Vom Grad der Behinderung abhängige Nachteilsausgleiche
Nachteilsausgleiche im Beruf für Schwerbehinderte
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen