Zuletzt aktualisiert am 16. Dezember 2022

Merkzeichen G

Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis bedeutet, dass die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist.

Voraussetzungen

Das Merkzeichen G erhalten Menschen mit folgenden Behinderungen und Erkrankungen:

  • Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule, die für sich einen GdB von mindestens 50 ausmachen
  • schwere innere Leiden, z. B. schwere Herzschäden, dauernde Einschränkungen der Lungenfunktion
  • Hirnorganische Anfälle
  • schwere Störungen der Orientierungsfähigkeit durch eine Seh-, Hör- oder geistige Behinderung
  • Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks

Rechte und Vergünstigungen

Wer das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen hat, kann folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

Anlaufstellen und weitere Informationen

Ausführliche Informationen erteilt das zuständige Versorgungsamt.

Im neuraxWiki findest Du zudem noch weitere Artikel zum Thema "Behinderung und Schwerbehinderung"; zum Beispiel:

Behinderung und Schwerbehinderung

Nachteilsausgleiche nach Merkzeichen

Vom Grad der Behinderung abhängige Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche im Beruf für Schwerbehinderte

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

 

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