Zuletzt aktualisiert am 16. Dezember 2022
Merkzeichen H
Hilflose Menschen erhalten das Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis.
Voraussetzungen
Menschen gelten als hilflos, wenn sie jeden Tag für mindestens 2 Stunden bei mindestens 3 alltäglichen Verrichtungen (z.B. An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft) fremde Hilfe benötigen. Die Hilfe kann auch in Form einer Überwachung oder Anleitung erforderlich sein. Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt bei:
- Vorliegen des Merkzeichens Bl
- hochgradiger Sehbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 (ohne Merkzeichen Bl)
- Querschnittslähmung und anderen Beeinträchtigungen, die auf Dauer und ständig - auch innerhalb des Wohnraums - die Nutzung eines Rollstuhls erfordern
- in der Regel auch bei Hirnschäden, Anfallsleiden, geistiger Behinderung und Psychosen mit einem GdB von 100
- in der Regel auch bei Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen
Kinder
Bei Kindern ist nur der Teil der Hilfsbedürftigkeit zu berücksichtigen, der wegen der Behinderung den Umfang der Hilfsbedürftigkeit eines gesunden, gleichaltrigen Kindes überschreitet. Der Umfang der notwendigen zusätzlichen Hilfeleistungen muss erheblich sein.
Rechte und Vergünstigungen
Wer das Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis eingetragen hat, kann folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr mit kostenloser Wertmarke
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
- Steuervergünstigungen durch einen Pauschbetrag wegen außergewöhnlicher Belastung
- Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen: Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen H besitzen, dürfen ohne Plakette in Umweltzonen fahren
- Kindergeld ohne Altersbeschränkung
- in vielen Städten und Gemeinden eine Befreiung von der Hundesteuer
Anlaufstellen und weitere Informationen
Ausführliche Informationen erteilt das zuständige Versorgungsamt.
Im neuraxWiki findest Du zudem noch weitere Artikel zum Thema "Behinderung und Schwerbehinderung"; zum Beispiel:
Behinderung und Schwerbehinderung
Nachteilsausgleiche nach Merkzeichen
Vom Grad der Behinderung abhängige Nachteilsausgleiche