Zuletzt aktualisiert am 16. Dezember 2022

Merkzeichen RF

Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis berechtigt schwerbehinderte Menschen zu Vergünstigungen beim Rundfunkbeitrag und den Telefongebühren bei der Deutschen Telekom.

Voraussetzungen

Das Merkzeichen RF erhalten:

  • blinde und sehbehinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 60 allein wegen ihrer Sehbehinderung
  • hörgeschädigte Menschen mit einem GdB von mindestens 50 wegen ihrer Hörbehinderung
  • Menschen mit einem GdB von mindestens 80, die aufgrund ihrer Behinderung selbst mit Hilfe von Begleitpersonen oder technischen Hilfsmitteln (z.B. Rollstuhl) grundsätzlich nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können

Rechte und Vergünstigungen

Wer das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis eingetragen hat, kann folgende Vergünstigungen in Anspruch nehmen:

 

Anlaufstellen und weitere Informationen

Ausführliche Informationen erteilt das zuständige Versorgungsamt.

Im neuraxWiki findest Du zudem noch weitere Artikel zum Thema "Behinderung und Schwerbehinderung"; zum Beispiel:

Behinderung und Schwerbehinderung

Nachteilsausgleiche nach Merkzeichen

Vom Grad der Behinderung abhängige Nachteilsausgleiche

Merkzeichen Bl

Merkzeichen TBl

Nachteilsausgleiche im Beruf für Schwerbehinderte

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

 

Inhaltsverzeichnis