Zuletzt aktualisiert am 16. Dezember 2022
Merkzeichen TBl
Das Merkzeichen „TBl“ für taubblind steht Personen zu, denen wegen einer Störung der Hörfunktion ein Grad der Behinderung von mindestens 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens ein GdB von 100 zuerkannt ist.
Rechte und Vergünstigungen
Die Gruppe der Anspruchsberechtigten bei diesem Merkzeichen ist äußerst vielfältig. Daher sind mit diesem Merkzeichen, anders als bei den Anderen, keine konkreten Nachteilsausgleiche verbunden. Das Merkzeichen umfasst auch nicht automatisch die Nachteilsausgleiche für blinde und gehörlose Menschen. Deshalb werden die Merkzeichen Bl (blind) und Merkzeichen Gl (gehörlos) bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zusätzlich zum Merkzeichen TBl in den Schwerbehindertenausweis eingetragen. Es besteht Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
In der Übersicht "Nachteilsausgleiche nach Merkzeichen" erhältst Du einen Überblick über die wichtigsten Nachteilsausgleiche, die mit den unterschiedlichen Merkzeichen verbunden sind.
Anlaufstellen und weitere Informationen
Ausführliche Informationen erteilt das zuständige Versorgungsamt.
Im neuraxWiki findest Du zudem noch weitere Artikel zum Thema "Behinderung und Schwerbehinderung"; zum Beispiel:
Behinderung und Schwerbehinderung
Vom Grad der Behinderung abhängige Nachteilsausgleiche
Nachteilsausgleiche im Beruf für Schwerbehinderte
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Informationen speziell für blinde Menschen gibt es zusätzlich in folgenden neuraxWiki Artikeln: