Zuletzt aktualisiert am 16. Dezember 2022

Merkzeichen TBl

Das Merkzeichen „TBl“ für taubblind steht Personen zu, denen wegen einer Störung der Hörfunktion ein Grad der Behinderung von mindestens 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens ein GdB von 100 zuerkannt ist.

Rechte und Vergünstigungen

Die Gruppe der Anspruchsberechtigten bei diesem Merkzeichen ist äußerst vielfältig. Daher sind mit diesem Merkzeichen, anders als bei den Anderen, keine konkreten Nachteilsausgleiche verbunden. Das Merkzeichen umfasst auch nicht automatisch die Nachteilsausgleiche für blinde und gehörlose Menschen. Deshalb werden die Merkzeichen Bl (blind) und Merkzeichen Gl (gehörlos) bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zusätzlich zum Merkzeichen TBl in den Schwerbehindertenausweis eingetragen. Es besteht Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

 

Anlaufstellen und weitere Informationen

Ausführliche Informationen erteilt das zuständige Versorgungsamt.

Im neuraxWiki findest Du zudem noch weitere Artikel zum Thema "Behinderung und Schwerbehinderung"; zum Beispiel:

Behinderung und Schwerbehinderung

Vom Grad der Behinderung abhängige Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche im Beruf für Schwerbehinderte

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

 

 

Informationen speziell für blinde Menschen gibt es zusätzlich in folgenden neuraxWiki Artikeln:

Blindenhilfe

Blindengeld

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