Zuletzt aktualisiert am 23. August 2022

Nachteilsausgleiche nach Merkzeichen

Schwerbehinderte Menschen haben abhängig von den ihnen zuerkannten Merkzeichen Anspruch auf verschiedene Vergünstigungen.

Folgende Übersicht zeigt die Vergünstigungen nach den einzelnen Merkzeichen gegliedert:

Merkzeichen aG

Merkzeichen G

oder

Merkzeichen H

  • Freifahrt-Regelung im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke
  • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
  • Steuervergünstigungen durch einen Pauschbetrag wegen außergewöhnlicher Belastung
  • Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen: Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen H besitzen, dürfen ohne Plakette in Umweltzonen fahren
  • in vielen Städten und Gemeinden eine Befreiung von der Hundesteuer

Merkzeichen Bl

  • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
  • Freifahrt-Regelung im öffentlichen Personennahverkehr mit kostenloser Wertmarke
  • Steuervergünstigungen durch einen Pauschbetrag wegen außergewöhnlicher Belastung
  • Parkerleichterungen
  • Blindengeld
  • Blindenhilfe
  • Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen: Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl besitzen, dürfen ohne Plakette in Umweltzonen fahren
  • Telefongebührenermäßigung
  • in vielen Städten und Gemeinden eine Befreiung von der Hundesteuer
  • unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Umsatzsteuer
  • unentgeltliche Beförderung von sogenannten Blindensendungen

Merkzeichen TBl

Die Gruppe der Anspruchsberechtigten bei diesem Merkzeichen ist äußerst vielfältig. Daher sind mit diesem Merkzeichen, anders als bei den Anderen, keine konkreten Nachteilsausgleiche verbunden.

Merkzeichen Gl

oder

  • Freifahrt-Regelung im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke
  • Telefongebührenermäßigung
  • Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag
  • Anspruch auf Gebärdensprache bei Behörden und ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen, z.B. durch das Hinzuziehen eines Gebärdendolmetschers. Die Kosten muss die Behörde oder der Sozialleistungsträger übernehmen

Merkzeichen B

  • unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson oder eines Hundes im öffentlichen Nahverkehr (siehe auch: Freifahrt-Regelung) sowie im innerdeutschen Fernverkehr, bei einigen deutschen Fluggesellschaften auch im innerdeutschen Linienverkehr
  • kostenlose Sitzplatzreservierung für den schwerbehinderten Menschen und seine Begleitperson bei Reisen mit der Deutschen Bahn
  • die Begleitperson steht unter dem Schutz der Unfallversicherung, wenn sie den behinderten Menschen bei der Ausübung seines Berufes begleitet

Merkzeichen RF

Anlaufstellen und weitere Informationen

Ausführliche Informationen erteilt das zuständige Versorgungsamt.

Im neuraxWiki findest Du zudem noch weitere Artikel zum Thema "Behinderung und Schwerbehinderung"; zum Beispiel:

Behinderung und Schwerbehinderung

Vom Grad der Behinderung abhängige Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche im Beruf für Schwerbehinderte

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

und viele weitere.

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