Zuletzt aktualisiert am 13. September 2022
Onkologische Nachsorge
(§ 31 SGB VI)
Im Anschluss an die medizinische Erstbehandlung bösartiger Krebserkrankungen können Patienten eine onkologische Rehabilitation in Anspruch nehmen. Diese Nachsorge ist Teil des Leistungsspektrums der gesetzlichen Rentenversicherung.
Voraussetzungen
Onkologische Nachsorgeleistungen richten sich an
- erwerbsfähige Personen im Arbeitsleben
- Rentenbezieher
- nichtversicherte Ehe- oder Lebenspartner, Hinterbliebene oder Kinder von erwerbsfähigen Versicherten und Rentnern
Um eine onkologische Anschlussrehabilitation in Anspruch nehmen zu können, müssen Betroffene folgende persönliche Kriterien erfüllen:
- Vorliegen einer entsprechenden Diagnose
- Abschluss der medizinischen Erstbehandlung (operative Behandlung oder Strahlentherapie). Eine noch laufende zytostatische Behandlung (Chemotherapie) ist kein Hinderungsgrund
- Rehabilitationsbedürftigkeit: die körperlichen, seelischen, sozialen oder beruflichen Einschränkungen, die durch die Erkrankung entstanden sind, müssen therapierbar beziehungsweise positiv zu beeinflussen sein
- Rehabilitationsfähigkeit: der Patient muss über die für die onkologische Rehabilitation notwendige Belastbarkeit verfügen
Zudem muss folgende versicherungsrechtliche Voraussetzung erfüllt sein:
-
Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren oder Bezug einer Altersrente
Ausnahme
In folgenden Fällen erbringt die gesetzliche Rentenversicherung keine Leistungen:
- bei Beamten, Pensionären oder gleichgestellten Personen
- wenn gleichartige Leistungen anderer Träger bezogen werden können (z.B. wenn in Folge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls Leistungen der Unfallversicherung in Anspruch genommen werden können oder wenn - wie bei den Beamten - der Dienstherr in die Pflicht genommen werden kann)
- bei Patienten in Untersuchungshaft oder Maßregelvollzug
- bei Personen, deren gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht Deutschland ist
Sollte einer der genannten Ausschlussgründe auf Sie zutreffen, lohnt sich der Gang zu Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Möglicherweise können Sie stattdessen über diese eine onkologische Reha beantragen. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach!
Ziele und Inhalte
Ziel der Reha-Maßnahme ist die Stabilisierung des Gesundheitszustandes des Betroffenen nach der Tumor-Therapie. Je nach Art und Schwere der Tumor-Grunderkrankung bzw. Form der Tumor-Therapie können in der Folge unterschiedliche Beeinträchtigungen auftreten. Aus diesem Grunde ist die onkologische Rehabilitation stets auf die individuelle Situation des Patienten ausgerichtet.
Folgende Maßnahmen kommen u.a. in Frage:
- Erkennung und Behandlung von körperlichen und seelischen Folgen der Tumorerkrankung
- gezielter Einsatz unterstützender Therapien wie Schmerztherapie, Lymphdrainage, Physiotherapie, Ergotherapie etc.
- ergänzende Angebote wie Ernährungsberatung, Bewegungstherapie (Onkowalking)
- psychoonkologische Hilfen wie das Vermitteln von Entspannungstechniken, Kontakt zu Gleichbetroffenen, Krisenintervention
In der Regel dauert eine onkologische Rehabilitation 3 Wochen und wird stationär in einer speziellen Einrichtung durchgeführt (in Einzelfällen ist die Maßnahme auch ganztägig ambulant durchführbar).
Antragstellung
Um eine onkologische Rehabilitation in Anspruch nehmen zu können, müssen Betroffene einen Antrag stellen. Antragsformulare gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung sowie in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherer und Rehabilitationsträger.
Sie können in Ihrem Antrag einen Wunschort oder eine Wunschregion für Ihre Rehabilitation angeben. Wenn dort das Rehabilitationsziel ebenso wirtschaftlich erreicht werden kann, wie an einem anderen Ort, wird dies soweit möglich berücksichtigt.
Bei onkologischen Rehabilitationen müssen Sie dem Antrag außerdem eine ärztliche Bescheinigung beifügen. Dies kann ein ärztlicher Befundbericht, ein Gutachten oder ein aktueller Krankenhausbericht sein.
Zuzahlung
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen bei einer stationären onkologischen Reha-Maßnahme in der Regel eine Zuzahlung von 10 € pro Tag leisten. Die Dauer der Zuzahlung hängt von der Art und Dauer der Maßnahme sowie von weiteren Zuzahlungen, die im selben Kalenderjahr getätigt wurden, ab.
Die Zuzahlungsdauer ist gewöhnlich auf maximal 42 Tage begrenzt.
Bei einer Anschlussrehabilitation müssen Patienten beispielsweise für maximal 14 Tage Zuzahlungen leisten. Hier werden Zuzahlungen, die im selben Kalenderjahr bereits für eine Krankenhausbehandlung oder eine weitere Anschlussrehabilitation geleistet wurden, berücksichtigt.
Unter Umständen können Betroffene auch eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.
Füge Deinem Reha-Antrag zum Zweck einer Zuzahlungsbefreiung einen aktuellen Entgeltbescheid oder den Bescheid über Sozialleistungen (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen zur Grundsicherung) bei.
Ergänzende Leistungen
Betroffene haben während einer onkologischen Reha unter Umständen Anspruch auf ergänzende finanzielle Unterstützung oder Sachleistungen, um etwaige Lohnausfälle auszugleichen oder um die Weiterführung des Haushalts und die Kinderbetreuung sicher zu stellen.
Folgende Leistungen kommen dabei in Frage:
- Fahrtkostenübernahme: entstehen Fahrtkosten zwischen der Wohnung und der Rehabilitationseinrichtung, können Betroffene diese gegenüber dem Kostenträger geltend machen. Dies gilt sowohl für ambulante als auch stationäre Rehabilitationsmaßnahmen. Grundlage der Kalkulation sind die Tarife der öffentlichen Verkehrsmittel
- Haushaltshilfe/Kinderbetreuung: Patienten können beim Leistungsträger eine Haushaltshilfe bzw. eine Kinderbetreuung beantragen, wenn sie für die onkologische Rehabilitation stationär untergebracht sind und ihr Kind nicht versorgt werden kann. Das Kind muss dazu unter 12 Jahre alt oder behindert sein. Ist das Kind schon älter, können evtl. die Kosten für eine Kinderbetreuung übernommen werden
- evtl. Übergangsgeld oder Krankengeld: entfällt während der Reha-Maßnahme das Arbeitseinkommen und besteht kein Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung, so gewährt der Reha-Träger auch finanzielle Unterstützung im Sinne von Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld oder Übergangsgeld (je nach Leistungsträger)
- evtl. weitere Leistungen wie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Anlaufstellen und weitere Informationen
Auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung findest Du unter anderem Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen und der Antragstellung bei onkologischen Reha-Leistungen:
Die Deutsche Rentenversicherung bietet außerdem eine detaillierte Broschüre zum Thema Rehabilitation nach Tumorerkrankungen:
Quelle: Deutsche Rentenversicherung: "Rehabilitation nach Tumorerkrankungen". Publikation der Deutschen Rentenversicherung Bund.
13. Auflage 8/2018