Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2021
Organspende
(TPG)
Postmortale Organ- und Gewebespenden sowie Lebendspenden werden in Deutschland über das Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Die Lebendspende ist dabei der postmortalen Spende nachgeordnet. Das heißt, dass erst dann eine Lebendspende in Erwägung gezogen wird, wenn kein postmortaler Spender zur Verfügung steht. Organentnahme zu Spendenzwecken an lebenden Menschen stellt demnach eine Ausnahme dar.
Gesetzliche Regelung für die Entnahme und Transplantation von Organen
Formal gilt in Deutschland bei der Organspende die sog. Zustimmungslösung. Das heißt einer Organentnahme muss zu Lebzeiten explizit zugestimmt werden.Generell ist die Aktzeptanz zur Organspende in Deutschland sehr hoch. Dennoch haben nur die wenigsten tatächlich einen Organspendeausweis. Liegt keine Zustimmung vor, können Angehörige in Hinblick auf den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden.
Krankenkassen schreiben zudem Mitglieder ab 16 Jahren aktiv an und ersuchen sie um deren Einverständnis. Ab 2022 wird es mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ auch möglich sein, die Spendebereitschaft
in Ausweisstellen (z. B. bei der Beantragung eines neuen Personalausweises) zu erklären. Außerdem sollen Hausärzte die Patienten ermuntern, eine Entscheidung zu dokumentieren.
Dadurch soll die Zahl der Organspender erhöht werden.
Voraussetzungen zur Organspende
Grundsätzlich müssen 2 Bedingungen erfüllt sein:
- Unumkehrbarer Hirnfunktionsausfall (Hirntod)
- Schriftliche Zustimmung des Spenders zu Lebzeiten (Organspendeausweis)
oder
- Zustimmung der Familienanghörigen post mortem gemäß des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen
Feststellung des Hirntodes
Das Transplantationsgesetz fordert zur sicheren Feststellung des Hirntodes die Beurteilung der Hirnfunktion (z. B. mittels EEG oder Gehirndurchblutung) durch 2 Ärzte unabhängig von einander. Um Interessenskonflike zu vermeiden, dürfen beide Ärzte desweiteren nicht selbst Organspendeprozess und / oder Transplantation beteiligt sein.
Entscheidung für oder gegen eine Organ- oder Gewebeentnahme
Dem Grunde nach kann jeder Mensch Organ- oder Gewebespender werden und zu Lebzeiten seine Enscheidung darüber mündlich, oder am besten schriftlich, mit Hilfe des Organspendeausweises, mitteilen.
Bei Kindern treffen die Eltern oder Erziehungsberechtigten die Entscheidung für oder gegen eine Spende. Ab dem 14. Lebensjahr können Minderjährige jedoch ihren Widerspruch und ab dem 16. Lebensjahr ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende selbst erklären.
Eine Altershöchstgrenze für eine Spende gibt es nicht. Entscheidend ist der Gesundheitszustand des Verstorbenen vor seinem Tod und damit das biologische Alter seiner Organe.
Ausschlusskriterien
Eine Organ- oder Gewebespende ist nur dann ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Grunderkrankungen vorliegen. Dazu gehören unter anderem:
- HIV-Infektion
- intravenöse Drogenabhängigkeit
- akute Krebserkrankung
- akute Infektion mit Hepatitis-Viren (HBC, HCV)
- floride Tuberkulose
- Sepsis aufgrund von nachgewiesenen multiresistenen Keimen (MRSA)
Wichtig: Frühere ausgeheilte Erkrankungenwie Krebs oder Tuberkulose sollten (sofern vorhanden) im Organspenderausweis vermerkt werden sodass im Einzelfall über die Spendereignung entschieden werden kann.
Spendefähige Organe und Gewebe
Folgende Organe oder Organteile und Gewebe können gespendet werden:
- Innere Organe wie Herz, Herzklappen, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Nieren, Darm
- Teile der Haut
- Hornhaut der Augen
- Teile der Blutgefäße, Sehnen(gewebe)
- Knochen- sowie Knorpelgewebe
Wichtig: Beim Ausfüllen eines Organspendeausweises besteht die Möglichkeit, manche Organe / Gewebe von der Spende auszuschließen bzw. nur die Spende bestimmter Organe / Gewebe zuzulassen.
Eine Übersicht über die spendefähigen Organe und Gewebe finden Sie hier auf den Informationsseiten zur Organspende der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung.
Teilen Sie mit Ihren Angehörigen oder Freunden Ihre Entscheidung bezüglich einer Organspende mit. Zudem sollten Sie ihren Organspendeausweis stets bei den Personalpapieren mit sich führen.
Anlaufstellen und weitere Informationsquellen
Ausführliche Informationen zur Organ- und Gewebespende gibt es bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter