Zuletzt aktualisiert am 24. April 2023
Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen mit einer Schwerbehinderung Parkausweise beantragen, mit denen sie von Parkerleichterungen profitieren. Berechtigte können beispielsweise an Stellen parken, an denen es anderen Verkehrsteilnehmern verboten ist, oder sie haben Anspruch auf einen Behindertenparkplatz.
Wo wird der Antrag gestellt?
Betroffene können Parkausweise und Sonderparkplätze bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen.
Nimm zur Beantragung den Schwerbehindertenausweis, den letzten Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes und ein Passfoto mit.
Blauer EU-Parkausweis
Der blaue EU-Parkausweis ist in allen Mitgliedsstaaten der EU und zahlreichen anderen Ländern gültig.
Diese Ausnahmegenehmigung erhalten:
- schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
- blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
- Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z.B. Amputation beider Arme)
Orangefarbener Parkausweis
Der orangefarbene Parkausweis gilt in ganz Deutschland.
Diese Ausnahmegenehmigung erhalten:
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und Merkzeichen B und einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 allein aufgrund von Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von mindestens 70 allein aufgrund von Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und einem GdB von mindestens 50 aufgrund von Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
- Personen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind und hierfür einen GdB von wenigstens 60 zuerkannt bekommen haben
- Personen mit künstlichem Darmausgang und künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
Parkerleichterungen, die in Deutschland gelten
Schwerbehinderte Menschen mit einem blauen oder orangefarbenen Parkausweis haben in Deutschland Anspruch auf folgende Parkerleichterungen:
- Parken im eingeschränkten Halteverbot und auf Anwohnerparkplätzen bis zu drei Stunden mit Parkscheibe
- kostenfreies und zeitlich unbegrenztes Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten
- Überschreitung der zugelassenen Parkdauer im Zonenhalteverbot
- Überschreitung der zugelassenen Parkdauer an Stellen, die als Parkplatz oder Parken auf Gehwegen gekennzeichnet sind
- Parken in Fußgängerzonen während der freigegebenen Ladezeit
- Parken in verkehrsberuhigten Zonen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen,
wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird
Wichtig: Das Parken auf Behindertenparkplätzen (ausgewiesene Behindertenparkplätze mit dem Rollstuhl-Symbol ) ist bundesweit ausschließlich mit dem blauen Parkausweis gestattet. Der orangefarbene Ausweise berechtigt nicht zur Nutzung dieser Parkplätze!
Voraussetzung: Die Parkerleichterungen können genutzt werden, wenn der Ausweis-Inhaber selbst fährt oder von einer anderen Person befördert wird. Sie gelten nur, wenn es keine andere reguläre Parkmöglichkeit in zumutbarer Entfernung gibt.
Die maximale Parkdauer für sämtliche Parkerleichterungen beträgt 24 Stunden.
Neben dem blauen und dem orangefarbenen Parkausweis gelten in vielen Bundesländern noch individuelle Regelungen. Erkundige Dich bei Deiner Straßenverkehrsbehörde oder Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, ob es in Deinem Bundesland noch besondere Parkerleichterungen für behinderte Menschen gibt.
Die Parkerleichterungen im Ausland weichen oft von den deutschen Regelungen ab. Informiere Dich deshalb vor Reisebeginn über die Bestimmungen am Zielort.
Sonderparkplatz
Für blinde (Merkzeichen Bl) oder außergewöhnlich gehbehinderte (Merkzeichen aG) Menschen kann unter bestimmten Voraussetzungen in der Nähe ihrer Wohnung oder ihrer Arbeitsstätte ein personenbezogener Einzelparkplatz reserviert werden.
Anlaufstellen und weitere Informationen
Ausführliche Informationen erteilt das zuständige Versorgungsamt.
Im neuraxWiki finden sich zudem noch weitere Artikel zum Thema "Behinderung und Schwerbehinderung"; zum Beispiel:
Behinderung und Schwerbehinderung
Nachteilsausgleiche nach Merkzeichen
Vom Grad der Behinderung abhängige Nachteilsausgleiche
Nachteilsausgleiche im Beruf für Schwerbehinderte
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
und viele weitere.