Zuletzt aktualisiert am 28. Juli 2022
Persönliches Budget
Menschen mit Behinderung können anstelle von Dienst- und Sachleistungen von den zuständigen Leistungsträgern auf Antrag monatliche oder einmalige Geldleistungen erhalten. Diese neue Leistungsform im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe nennt sich Persönliches Budget. Betroffene können damit die individuell notwendigen Unterstützungsleistungen selbständig und eigenverantwortlich einkaufen und bezahlen. Sie sind damit nicht mehr Hilfeempfänger, sondern selbstbestimmte Kunden oder auch Arbeitgeber von Dienstleistern.
Vom trägerübergreifenden Persönlichen Budget spricht man, wenn mehrere Leistungsträger unterschiedliche Rehabilitations- und Teilhabeleistungen in einem gemeinsamen Budget erbringen.
Ein an Multipler Sklerose erkrankter schwerbehinderter Mann erhält ein trägerübergreifendes Persönliches Budget, für das die Kranken- und Pflegeversicherung sowie das Sozialamt gemeinsam aufkommen. Er beschäftigt mit diesem Geld eine Krankenschwester, die ihm bei der Pflege hilft und seine Nachbarin, die sich um den Haushalt kümmert. Außerdem hat er einen Studenten eingestellt, der ihn beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, ins Kino usw. begleitet.
Eine schwerstbehinderte Frau, die alleine in ihrer Wohnung lebt, hat sich für eine Mischung aus Sachleistung und Persönlichem Budget entschieden. Für die tägliche Hilfe bei der Pflege rechnet ihr Pflegedienst direkt über Sachleistungen mit der Pflege- und Krankenversicherung ab. Mit dem Persönlichen Budget, das ihr vom Sozialamt bezahlt wird, beschäftigt sie zwei junge Frauen, die ihr zusätzlich im Alltag helfen.
Leistungen und Kostenträger
Mit einem Persönlichen Budget können Leistungen zur Teilhabe bezahlt werden.
Dazu zählen Leistungen zur:
Darüber hinaus können auch folgende Leistungen berücksichtigt werden:
- Leistungen der Kranken- und Pflegekasse
- Leistungen der Berufsgenossenschaften bei Pflegebedürftigkeit
- Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
Dementsprechend können am Persönlichen Budget folgende Sozialleistungsträger beteiligt sein:
- Sozialamt
- Jugendamt
- Integrationsamt
- Agentur für Arbeit
- Krankenkasse
- Pflegekasse
- Rentenversicherungsträger
- Unfallversicherungsträger
Antragsverfahren
Menschen mit Behinderung oder Menschen, die von Behinderung bedroht sind, können einen Antrag auf das Persönliche Budget stellen, wenn sie ihre erforderlichen Unterstützungsleistungen selbst einkaufen möchten.
Lassen Sie sich im Vorfeld ausführlich über die individuellen Möglichkeiten des Persönlichen Budgets beraten. Dies ist möglich bei den Beratungsstellen der Rehabilitationsträger oder Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung.
Antrag
Wenn nur Leistungen von einem einzigen Leistungsträger benötigt werden, können Betroffene den Antrag bei diesem stellen. Kommt ein trägerübergreifendes Persönliches Budget in Frage, kann der Antrag bei einem der beteiligten Leistungsträger eingereicht werden. Dieser Kostenträger wird dann in der Regel zum sogenannten Beauftragen, d.h. er koordiniert sämtliche Leistungen und ist zentraler Ansprechpartner in allen Belangen dieses Persönlichen Budgets.
Der Antrag kann gestellt werden von
- dem behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen selbst
- Eltern für ihr behindertes Kind
- dem gesetzlichen Betreuer eines behinderten Menschen
Bedarfsfeststellung
Die Höhe des Persönlichen Budgets hängt vom konkreten Unterstützungsbedarf des Antragsstellers ab. Dieser wird in einer gemeinsamen Hilfeplan- oder Budgetkonferenz ermittelt. Dazu holt der Beauftragte - in der Regel der Kostenträger, bei dem der Antrag eingereicht wurde - Stellungnahmen aller beteiligten Leistungsträger zum vorliegenden Bedarf, zur Höhe des Budgets und zur Zielvereinbarung ein.
Zielvereinbarung
Der Budgetempfänger und der beauftragte bzw. alleinige Leistungsträger schließen eine sogenannte Zielvereinbarung ab. Diese enthält individuelle Förder- und Leistungsziele sowie die vereinbarte Regelung über den Nachweis der erbrachten Leistungen und über die Qualitätssicherung.
Bescheid
Der beauftragte bzw. alleinige Leistungsträger erstellt einen Bescheid, der u.a die bewilligten Leistungen, die Höhe des monatlich auszuzahlenden Budgets, die Bewilligungsdauer (bis zu 2 Jahre), die beteiligten Kostenträger und die Zielvereinbarung beinhaltet.
Ist der Antragsteller mit diesem Bescheid nicht einverstanden, kann er Widerspruch dagegen einlegen.
Anlaufstellen und weitere Informationen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet umfangreiche Informationen und Broschüren zum Persönlichen Budget unter www.bmas.de; sodann Suche nach "Persönliches Budget"
Beratungsstellen der Rehabilitationsträger sind kompetente Anlaufstellen für eine umfassende persönliche und individuelle Beratung. Du findest die nächstgelegene Service- oder Beratungsstelle auf den folgenden Internetseiten: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/beratung-und-kontakt_node.html
www.bar-frankfurt.de/service/datenbanken-verzeichnisse/adressenverzeichnis.html
Beratungsangebot der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Dabei erfolgt die Beratung nach dem Peer-Counseling Modell, also von Betroffenen für Betroffene: