Zuletzt aktualisiert am 31. August 2022
Pflegeberatung
(§ 7a SGB XI)
Versicherte, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten oder einen Antrag darauf gestellt haben, haben einen Rechtsanspruch auf eine Pflegeberatung. Der Anspruch besteht gleichermaßen für Angehörige des Pflegebedürftigen.
Dieses Angebot soll dazu beitragen, dass jeder Pflegebedürftige eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, qualifizierte Pflege und Betreuung erhält. Die Beratung wird von Pflegekräften, Sozialarbeitern oder Sozialversicherungsfachangestellten mit jeweils erforderlichen Zusatzqualifikationen durchgeführt und von den Pflegekassen finanziert.
Regelungen, die während der Covid-19-Pandemie getroffen wurden, wirken sich auf die Leistungen der Pflegeversicherung aus.
Näheres im Artikel: Covid-19 - sozialrechtliche Sonderbestimmungen
Ablauf und Fristen
Die Pflegekasse muss nach Eingang eines erstmaligen Antrags innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin mit der Nennung einer Kontaktperson anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen. In diesem Gutschein sind Beratungsstellen genannt, bei denen die Beratung innerhalb von zwei Wochen zu Lasten der Pflegekasse durchgeführt werden kann. Die Beratung ist für den Versicherten freiwillig und muss auf Wunsch auch in der häuslichen Umgebung durchgeführt werden.
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Pflegeberatung zählen insbesondere:
- die Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs unter Berücksichtigung der Begutachtungsergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK)
- die Klärung von Ansprüchen und das Aufstellen eines Versorgungsplans mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen
- das Hinwirken auf die Genehmigung und Durchführung des Versorgungsplans, die Koordinierung und Steuerung der erforderlichen Hilfeleistungen sowie die Anpassung der Hilfen, wenn sich der Bedarf verändert hat
- die Auswertung und Dokumentierung des Hilfeprozessen bei besonders komplexen Fällen
Bitte beachte, dass der Versorgungsplan keinen zwingenden, rechtsverbindlichen Charakter hat, sondern lediglich als Empfehlung dient. Damit die darin definierten Ziele erreicht werden, sollte die Pflegeberatung mit anderen Leistungsträgern und Beratungsstellen eng zusammenarbeiten.
Pflegestützpunkte
Ein Pflegestützpunkt ist eine zentrale Anlaufstelle. Hier werden Beratung und Hilfestellung zu allen pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen unter einem Dach von Mitarbeitern aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern wie Krankenkasse, Altenhilfe oder Sozialhilfeträger angeboten. Ob Pflegestützpunkte eingerichtet werden bleibt der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes überlassen.
Auf der Homepage des Zentrums für Qualität in der Pflege www.zqp.de/ gibt es eine kostenlose, bundesweite Datenbank, in der Du den Deinem Wohnort nächstgelegenen Pflegestützpunkt findest.
Privat Versicherte
Bei privat Versicherten wird die Pflegeberatung von der "Compass" private Pflegeberatung durchgeführt. Details hierzu findest Du unter: www.compass-pflegeberatung.de/beratungsangebote