Zuletzt aktualisiert am 31. August 2022

Pflegeberatung

(§ 7a SGB XI)

Versicherte, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten oder einen Antrag darauf gestellt haben, haben einen Rechtsanspruch auf eine Pflegeberatung. Der Anspruch besteht gleichermaßen für Angehörige des Pflegebedürftigen.

Dieses Angebot soll dazu beitragen, dass jeder Pflegebedürftige eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, qualifizierte Pflege und Betreuung erhält. Die Beratung wird von Pflegekräften, Sozialarbeitern oder Sozialversicherungsfachangestellten mit jeweils erforderlichen Zusatzqualifikationen durchgeführt und von den Pflegekassen finanziert.

 

Ablauf und Fristen

Die Pflegekasse muss nach Eingang eines erstmaligen Antrags innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin mit der Nennung einer Kontaktperson anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen. In diesem Gutschein sind Beratungsstellen genannt, bei denen die Beratung innerhalb von zwei Wochen zu Lasten der Pflegekasse durchgeführt werden kann. Die Beratung ist für den Versicherten freiwillig und muss auf Wunsch auch in der häuslichen Umgebung durchgeführt werden.

Aufgaben

Zu den Aufgaben der Pflegeberatung zählen insbesondere:

  • die Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs unter Berücksichtigung der Begutachtungsergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK)
  • die Klärung von Ansprüchen und das Aufstellen eines Versorgungsplans mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen
  • das Hinwirken auf die Genehmigung und Durchführung des Versorgungsplans, die Koordinierung und Steuerung der erforderlichen Hilfeleistungen sowie die Anpassung der Hilfen, wenn sich der Bedarf verändert hat
  • die Auswertung und Dokumentierung des Hilfeprozessen bei besonders komplexen Fällen

Pflegestützpunkte

Ein Pflegestützpunkt ist eine zentrale Anlaufstelle. Hier werden Beratung und Hilfestellung zu allen pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen unter einem Dach von Mitarbeitern aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern wie Krankenkasse, Altenhilfe oder Sozialhilfeträger angeboten. Ob Pflegestützpunkte eingerichtet werden bleibt der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes überlassen.

Privat Versicherte

Bei privat Versicherten wird die Pflegeberatung von der "Compass" private Pflegeberatung durchgeführt. Details hierzu findest Du unter: www.compass-pflegeberatung.de/beratungsangebote

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