Zuletzt aktualisiert am 15. März 2023
Pflegegrade
(§ 15 SGB XI)
Im Rahmen der Pflegereform wird seit 1.1.2017 der Pflegebedarf nicht mehr in 3 Pflegestufen, sondern in 5 Pflegegraden erfasst. Die Zuordnung orientiert sich nun an dem Grad der Selbständigkeit, also daran, welche Handlungen der Patient noch selbstständig ausführen kann und bei welchen er Fremdhilfe benötigt.
Mit dieser Änderung sollen neben dem Hilfebedarf, der sich aus körperlichen Beeinträchtigungen ergibt, auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen stärker berücksichtigt werden.
Zuordnung der Pflegegrade
Seit 2017 werden Antragsteller nach dem neuen Prüfverfahren, dem sogenannten "Neuen Begutachtungsassessment (NBA)", begutachtet.
Der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) ermittelt die Pflegebedürftigkeit, indem er in 6 festgelegten Lebensbereichen (Modulen) prüft, inwieweit der Betroffene noch selbstständig agieren kann oder Unterstützung benötigt.
Jeder Bereich wird mit Punkten bewertet. Die Module werden bei der Auswertung unterschiedlich gewichtet (siehe: Pflegebedürftigkeit). Abhängig vom Gesamtergebnis wird der Antragsteller einem Pflegegrad (PG) zugeordnet.
PG 1 | geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten | 12,5 - unter 27 Punkte |
PG 2 | erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten | 27 - unter 47,5 Punkte |
PG 3 | schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten | 47,5 - unter 70 Punkte |
PG 4 | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten | 70 - unter 90 Punkte |
PG 5 | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 90 - 100 Punkte |
Pflegebedürftige mit besonderer Bedarfskonstellation können dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn sie eine Gesamtpunktzahl unter 90 erreichen. Eine solche liegt vor, wenn beide Arme und Beine gebrauchsunfähig sind.
Anlaufstellen und weitere Informationen
Wie ein Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragt werden kann, ist im Artikel Beantragung einer Pflegeeinstufung nachzulesen.
Weitere Informationen zu Leistungen und Ansprüchen nach Pflegegrad findest Du im neuraxWiki unter
Pflegegrade und Leistungsansprüche im Überblick
sowie bei der zuständigen Pflegekasse.