Zuletzt aktualisiert am 18. November 2022

Pflegegrade und Leistungsansprüche im Überblick

Pflegebedürftige, bei denen der Pflegegutachter eine Pflegebedürftigkeit attestiert und eine Zuordnung in einen der 5 Pflegegrade vorgenommen hat, haben Anspruch auf unterschiedliche Leistungen der Pflegekasse.

Leistungen bei Pflegegrad 1

Pflegebedürftige mit einer Zuordnung in Pflegegrad 1 weisen nur geringe Einschränkungen auf und sind noch weitestgehend selbstständig. Sie haben Anspruch auf folgende Leistungen:  

  • 2 x jährlich Pflegeberatung, auf Wunsch im häuslichen Bereich
  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen 
  • Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat
  • Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bis zu 40 € monatlich
  • Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu maximal 4.000 €)
  • Wohngruppenzuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen (maximal 10.000 €)
  • Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen in Höhe von 214 €
  • Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen bis zu 2.500 € (maximal 10.000 € bei Wohngruppen)

Pflegesachleistungen und Leistungen zur Sicherung der Pflegeperson werden nicht gezahlt.

Leistungen bei Pflegegrad 2 bis 5

 

PG 2

PG 3

PG 4

PG 5

Pflegesachleistung

bis zu 724 €

bis zu 1.363 €

bis zu 1.693 €

bis 2.095 €

Pflegegeld

316 €

545 €

728 €

901 €

Tages-/Nachtpflege

689 €

1.298 €

1.612 €

1.995 €

Vollstationäre Pflege

770 €

1.262 €

1.775 €

2.005 €

Vollstationäre Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

15 % des Heimentgelts (bis zu 266 €)

15 % des Heimentgelts (bis zu 266 €)

15 % des Heimentgelts (bis zu 266 €)

15 % des Heimentgelts (bis zu 266 €)

Ersatzpflege (Verhinderungspflege bis zu 6 Wochen) durch Fachkräfte und nicht verwandte Pflegekräfte

bis zu 1.612 €

Ersatzpflege (Verhinderungspflege bis zu 6 Wochen) durch Angehörige (bis zum 2. Grad verwandt/verschwägert oder in häuslicher Gemeinschaft mit Pflegeperson lebend)

bis zu

474 €

(316 € x 1,5)

bis zu

817,50 €

(545 € x 1,5)

bis zu

1.092 €

(728 € x 1,5)

bis zu

1.351,50 €

(901 € x 1,5)

Kurzzeitpflege

bis zu 1.774 € für bis zu 8 Wochen pro Jahr

Zusätzliche Leistungen für die Pflegegrade 2 bis 5

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € monatlich (Entlastungsbetrag)
  • Für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (Wohngruppenzuschlag) monatlich 214 €
  • Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bis zu 40 € monatlich
  • Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung bis zu maximal 4.000 € (maximal 10.000 € für Wohngemeinschaften)
  • Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen bis zu 2.500 € (maximal 10.000 € bei Wohngruppen)

Details zu den Leistungen finden sich im jeweiligen Artikel. Weitere Informationen zu zusätzlichen Ansprüchen gibt es in folgenden Beiträgen:

Anlaufstellen und weitere Informationen

Weitere Informationen zu den neuen Pflegegraden und Leistungsansprüchen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit unter

www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege.html

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