Zuletzt aktualisiert am 18. November 2022
Pflegegrade und Leistungsansprüche im Überblick
Pflegebedürftige, bei denen der Pflegegutachter eine Pflegebedürftigkeit attestiert und eine Zuordnung in einen der 5 Pflegegrade vorgenommen hat, haben Anspruch auf unterschiedliche Leistungen der Pflegekasse.
Leistungen bei Pflegegrad 1
Pflegebedürftige mit einer Zuordnung in Pflegegrad 1 weisen nur geringe Einschränkungen auf und sind noch weitestgehend selbstständig. Sie haben Anspruch auf folgende Leistungen:
- 2 x jährlich Pflegeberatung, auf Wunsch im häuslichen Bereich
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
- Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat
- Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bis zu 40 € monatlich
- Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu maximal 4.000 €)
- Wohngruppenzuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen (maximal 10.000 €)
- Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen in Höhe von 214 €
- Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen bis zu 2.500 € (maximal 10.000 € bei Wohngruppen)
Pflegesachleistungen und Leistungen zur Sicherung der Pflegeperson werden nicht gezahlt.
Leistungen bei Pflegegrad 2 bis 5
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PG 2 |
PG 3 |
PG 4 |
PG 5 |
bis zu 724 € |
bis zu 1.363 € |
bis zu 1.693 € |
bis 2.095 € |
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316 € |
545 € |
728 € |
901 € |
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689 € |
1.298 € |
1.612 € |
1.995 € |
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770 € |
1.262 € |
1.775 € |
2.005 € |
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Vollstationäre Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen |
15 % des Heimentgelts (bis zu 266 €) |
15 % des Heimentgelts (bis zu 266 €) |
15 % des Heimentgelts (bis zu 266 €) |
15 % des Heimentgelts (bis zu 266 €) |
Ersatzpflege (Verhinderungspflege bis zu 6 Wochen) durch Fachkräfte und nicht verwandte Pflegekräfte |
bis zu 1.612 € |
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Ersatzpflege (Verhinderungspflege bis zu 6 Wochen) durch Angehörige (bis zum 2. Grad verwandt/verschwägert oder in häuslicher Gemeinschaft mit Pflegeperson lebend) |
bis zu 474 € (316 € x 1,5) |
bis zu 817,50 € (545 € x 1,5) |
bis zu 1.092 € (728 € x 1,5) |
bis zu 1.351,50 € (901 € x 1,5) |
bis zu 1.774 € für bis zu 8 Wochen pro Jahr |
Zusätzliche Leistungen für die Pflegegrade 2 bis 5
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € monatlich (Entlastungsbetrag)
- Für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (Wohngruppenzuschlag) monatlich 214 €
- Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bis zu 40 € monatlich
- Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung bis zu maximal 4.000 € (maximal 10.000 € für Wohngemeinschaften)
- Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen bis zu 2.500 € (maximal 10.000 € bei Wohngruppen)
Details zu den Leistungen finden sich im jeweiligen Artikel. Weitere Informationen zu zusätzlichen Ansprüchen gibt es in folgenden Beiträgen:
- Soziale Sicherung der Pflegeperson
- Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Kurzzeitige Arbeitsfreistellung nach dem Pflegezeitgesetz
- Pflegezeit
- Alternative Wohnformen für pflegebedürftige Personen
Anlaufstellen und weitere Informationen
Weitere Informationen zu den neuen Pflegegraden und Leistungsansprüchen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit unter
www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege.html