Zuletzt aktualisiert am 14. Juni 2023
Regelaltersrente
(§§ 35, 235 SGB VI)
Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, die ein gesetzlich vorgeschriebenes Lebensalter erreicht haben, können sich aus dem Berufsleben zurückziehen und eine Altersrente erhalten. Die Rentenhöhe ist abhängig vom Arbeitsverdienst, den der Betroffene während der gesamten Versicherungszeit erzielt hat.
Voraussetzungen
Um die Regelaltersrente zu erhalten, müssen Versicherte folgende Voraussetzungen erfüllen:
Erfüllung der allgemeinen Wartezeit
Versicherte müssen insgesamt mindestens 5 Jahre lang gesetzlich rentenversichert gewesen sein, um die allgemeine Wartezeit zu erfüllen.
Hier werden u. a. auch Zeiten für Kindererziehung, für die Pflege von Angehörigen und Bezugszeiten von Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld) angerechnet.
Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze
Die Regelaltersgrenze ist seit 2012 abhängig vom Geburtsjahr des Versicherten.
- Versicherte, die vor dem 1.1.1947 geboren wurden, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren
- für Versicherte, die zwischen 1947 und 1963 geboren wurden, wird die Regelaltersgrenze schrittweise angehoben
Geburtsjahr Regelaltersgrenze 1947 65 Jahre und 1 Monat 1948 65 Jahre und 2 Monate 1949 65 Jahre und 3 Monate 1950 65 Jahre und 4 Monate 1951 65 Jahre und 5 Monate 1952 65 Jahre und 6 Monate 1953 65 Jahre und 7 Monate 1954 65 Jahre und 8 Monate 1955 65 Jahre und 9 Monate 1956 65 Jahre und 10 Monate 1957 65 Jahre und 11 Monate 1958 66 Jahre 1959 66 Jahre und 2 Monate 1960 66 Jahre und 4 Monate 1961 66 Jahre und 6 Monate 1962 66 Jahre und 8 Monate 1963 66 Jahre und 10 Monate
Ausnahmen: Versicherte, die vor dem Jahr 1955 geboren sind und bereits vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeit vereinbart haben, erreichen die Altersgrenze mit 65 Jahren. Dasselbe gilt für alle vor 1964 geborenen Beschäftigten des Bergbaus, die entlassen wurden und die Anpassungsgeld bezogen haben.
- ab dem Geburtsjahr 1964 gilt die Regelaltergrenze von 67 Jahren
Freiwillige vorzeitige Verrentung
Sofern der Versicherte die Mindestversicherungszeit von 4 Jahren erfüllt hat, kann er schon ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen. Allerdings wird für jeden Monat, die die Rente vor Eintritt der Regelaltersgrenze mit 67 Jahren bezogen wird, ein dauerhafter Rentenabschlag von 0,3 % fällig. Der maximale dauerhafte Abzug beträgt 14,4 %.
Rechtzeitige Antragstellung
Versicherte können die Altersrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formulare beantragen.
Damit Dir Deine Regelaltersrente ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt werden kann, musst Du Deinen Antrag spätestens innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Erfüllen aller Bezugsvoraussetzungen einreichen. Es empfiehlt sich jedoch, dies bereits einige Monate im Voraus zu tun - möglich ist ein Antrag frühestens 6 Monate vor Rentenbeginn.
Hinzuverdienst
Wer eine Altersrente bezieht, kann unbegrenzt hinzuverdienen, ohne eine Kürzung seiner Rente zu riskieren. Die Beschäftigung muss dem Rentenversicherungsträger auch nicht gemeldet werden.
Anlaufstellen und weitere Informationen
Als Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung kannst Du Dich bei zahlreichen Beratungsstellen und ehrenamtlichen Versichertenberatern vor Ort informieren und individuell beraten lassen. Du findest die nächstgelegenen Adressen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung:Beratung vor Ort