Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2021
Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen (RPK)
Patienten mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen können im Rahmen einer Rehabilitation die Leistungen von Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen (RPK) in Anspruch nehmen.
RPK sind Einrichtungen, in denen Leistungen der medizinischen Rehabilitation mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen einer integrierten Komplexleistung unter einem Dach angeboten werden.
Konzept
Die kleinen, wohnortnahen Einrichtungen mit 10 bis 50 Plätzen sind regional vernetzt. Sie bieten eine längerfristig angelegte Kombination aus medizinisch-psychiatrischer Therapie, beruflichen Vorbereitungs- und Trainingseinheiten und soziotherapeutischen Maßnahmen. Die aufeinander abgestimmten Leistungen können stationär oder ambulant erfolgen. Dabei beziehen sie das berufliche und persönliche Lebensumfeld des Patienten handlungsorientiert mit ein.
Das multiprofessionelle Team besteht aus Ärzten, Psychologen, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Sozialpädagogen, Gesundheits- und Krankenpflegern sowie Fachkräften für berufliche Rehabilitation. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden in Kooperation mit Betrieben und Einrichtungen der Region angeboten.
Ziele und Aufgaben
Der Patient soll sich körperlich und psychisch stabilisieren, ein selbständigeres Leben führen und - nach Abklärung der beruflichen Eignung - wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden.
Weitere Ziele:
- Akzeptanz und Verstehen der Erkrankung
- Umgang mit der Erkrankung im Alltag, Erkennen belastender Faktoren
- Entwicklung von privaten und beruflichen Perspektiven
- Entwicklung sozialer Kompetenz
Zielgruppe
In erster Linie werden in einer RPK Patienten mit folgenden Diagnosen behandelt:
- Schizophrenie
- schizotype und wahnhafte Störungen
- affektive Störungen
- schwere Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
In Einzelfällen ist auch eine Behandlung anderer Erkrankungen möglich.
Voraussetzungen für die Rehabilitation in einer RPK-Einrichtung sind neben der medizinischen Diagnose, das Maß der Aktivitätseinschränkung und die Kontextfaktoren des Patienten wie z.B. die Arbeits- und Wohnsituation oder die Unterstützung durch persönliche Beziehungen.
Behandlungselemente
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation:
- fachärztliche (psychiatrische) Behandlung
- Psychotherapie in Einzel- oder Gruppenarbeit
- indikative Gruppen (mit Bezug zu Angehörigen, zur Arbeit, Krankheitsbewältigung und Therapieverständnis)
- Ergotherapie und Belastungserprobung
- Physiotherapie, Sport- und Bewegungstherapie
- psychiatrische Krankenpflege
- psychosoziale Betreuung und Rehabilitationsberatung
- Gesundheitsbildung
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:
(innerhalb und außerhalb der Einrichtung in regionalen Betrieben - unter enger Begleitung durch das Reha-Team)
- Abklärung der beruflichen Neigung und Eignung, Unterstützung bei der beruflichen (Neu-)Orientierung
- Arbeitserprobung und Unterstützung bei der Umsetzung der Berufspläne
- Trainingsmaßnahmen
- Berufsvorbereitung für eine Ausbildung oder Umschulung
- berufliche Anpassung
- begleitende psychosoziale Hilfen
- Unterstützung beim Übergang in den Beruf, Bewerbertraining
Sozialtherapeutische Leistungen:
- lebenspraktisches Training
- Wohngruppenarbeit
- individuelle Begleitung und Rehabilitationsbegleitung
- Freizeittherapeutische Förderung
Kostenübernahme
Die Kosten der medizinischen Maßnahmen können sowohl die gesetzliche Rentenversicherung als auch die Krankenkassen übernehmen. Bei Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben trägt die Rentenversicherung oder in manchen Fällen auch die Agentur für Arbeit die Kosten.
Damit die Rentenversicherung die Kosten für Maßnahmen trägt, müssen Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen! Ist dies nicht der Fall, übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten.
Behandlungsfrequenz und -dauer
In der Regel werden täglich mindestens vier bis acht Therapiestunden an fünf bis sechs Tagen in der Woche anberaumt. Der Patient sollte die Möglichkeit haben, einen vollen Arbeitstag zu erproben.
Die medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen nehmen je nach Krankheitsbild zwischen drei und zwölf Monaten in Anspruch.
Der Beginn und die Dauer der Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden vom zuständigen Rehabilitationsträger festgelegt.
Antragstellung
Den Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in einer RPK-Einrichtung stellen Patienten beim jeweiligen Leistungsträger. Hier können auch die Antragsformulare angefordert werden.
Im Rahmen der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wird geprüft, ob im Anschluss Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der Einrichtung notwendig sind. Wenn dies der Fall ist, wird frühzeitig sichergestellt, dass diese Maßnahmen nahtlos anschließen können. Abhängig vom zuständigen Rehabilitationsträger ist gegebenenfalls ein gesonderter Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich.
Bevor Sie einen Antrag stellen, können Sie sich in RPK-Einrichtungen persönlich informieren und beraten lassen. Sie geben zudem Auskunft zum Antrags- und Aufnahmeverfahren und bieten Begleitung und Unterstützung an.
Zu den einzureichenden Unterlagen gehören im Wesentlichen das Antragsformular, eine Stellungnahme des behandelnden Arztes sowie eine ärztliche Stellungnahme der RPK-Einrichtung.
Anlaufstellen und weitere Informationsquellen
RPK-Empfehlungsvereinbarungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation:
https://www.bar-frankfurt.de/service/publikationen/produktdetails/produkt/60.html
Suchmaschine zum Finden von RPK:
https://www.bar-frankfurt.de/datenbanken-verzeichnisse/rehastaettenverzeichnis/rehastaetten-suche/