Zuletzt aktualisiert am 7. März 2023

Revision im Sozialgerichtsverfahren

In der Sozialgerichtsbarkeit gibt es 3 Verfahrensinstanzen. Das Bundessozialgericht bildet die 3. Instanz und entscheidet über Revisionen der Landessozialgerichte (2. Instanz).

Eine Revision muss vom Landessozialgericht zugelassen werden. Ist dies nicht der Fall, können Bürger beim Bundessozialgericht Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

Im Revisionsverfahren wird nur noch über rechtliche Grundsatzfragen entschieden. Es findet keine Beweisaufnahme statt, sondern nur eine Überprüfung des angefochtenen Urteils auf Rechtsfehler.

Revisionsfrist

Revision können Betroffene ausschließlich beim Bundessozialgericht innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils oder nach Eingang der Bestätigung zur Zulassung der Revision  (Beschluss zur Zulassung) einlegen. Die Frist für die Revisionsbegründung beträgt 2 Monate.

Gerichtsgebühren

Wie in den Vorinstanzen auch, zahlen Bürger, die als Versicherte, sonstige Leistungsempfänger oder als Behinderte klagen bzw. verklagt werden, im Gegensatz zu sonstigen Klägern oder Beklagten keine Gerichtskosten.

Rechtsvertretung

Im Revisionsverfahren besteht Vertretungszwang, d.h. der Betroffene benötigt einen Prozessbevollmächtigten. Neben Rechtsanwälten, die eine Zulassung für ein deutsches Gericht haben, kommen hierfür auch Vertreter von Verbänden, Gewerkschaften etc. in Frage. Die Kosten sind vom Beteiligten selbst zu tragen. Fehlen ihm dafür die finanziellen Mittel, kann er Prozesskostenhilfe beantragen.

Bedeutung eines Revisionsurteiles

Obwohl das Urteil nur für die beteiligten Parteien rechtsbindend ist, dienen Rechtsprechungen des Bundessozialgerichtes den Verwaltungsbehörden (z.B. Krankenkassen) oftmals als Orientierung bei Leistungsentscheidungen.

Anlaufstellen und weitere Informationen

Sie können sich im Revisionsverfahren u. a. durch folgende Institutionen beraten und vertreten lassen:

Sozialverband Deutschland  e.V. (SoVD)
Bundesgeschäftsstelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22-0
www.sovd.de/


Sozialverband VdK Deutschland e.V.
In den Ministergärten 4
10117 Berlin
www.vdk.de/deutschland/?dscc=ok

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