Zuletzt aktualisiert am 26. April 2022

Rundfunkbeitrag - Befreiung und Ermäßigung

(§ 4 RBStV)

Schwerbehinderte und einkommensschwache Menschen können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen.

Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Anspruch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag haben u. a.:

Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags können schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis beantragen. Sie zahlen dann einen reduzierten Beitrag von 6,12 € monatlich.

Die Ermäßigung oder Befreiung gilt auch für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner der Antragsteller, wenn sie mit in der Wohnung leben, für die der Rundfunkbeitrag gezahlt wird.

Wie und wo wird der Antrag gestellt?

Das erforderliche Antragsformular erhalten Betroffene bei ihrer örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder im Internet unter: https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/

Der Antrag muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit dem entsprechenden Nachweis an folgende Adresse geschickt werden:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Als Nachweis für eine Befreiung bzw. Ermäßigung können dienen:

  • eine aktuelle ärztliche Bescheinigung der Taubblindheit im Original
  • der Schwerbehindertenausweis im Original oder besser in beglaubigter Kopie
  • der aktuelle Bewilligungsbescheid über Sozialleistungen im Original oder besser in beglaubigter Kopie
  • eine Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde über den Bezug der Sozialleistungen (z. B. „Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde”, „Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio”) im Original

Anlaufstellen und weitere Informationsquellen

Weitere Informationen rund um das Thema "Rundfunkbeitrag" erhalten Sie im Internet unter: www.rundfunkbeitrag.de

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