Zuletzt aktualisiert am 26. April 2022
Rundfunkbeitrag - Befreiung und Ermäßigung
(§ 4 RBStV)
Schwerbehinderte und einkommensschwache Menschen können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen.
Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Anspruch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag haben u. a.:
- taubblinde Menschen
- Bezieher von Blindenhilfe
- Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt
- Empfänger von Hilfe zur Pflege
- Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
- Empfänger von Ausbildungsförderung, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern wohnen
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- besonderer Härtefall: Wer nur deshalb keine der oben genannten Sozialleistungen erhält, weil seine Einkünfte weniger als 18,36 € über der jeweiligen Bedarfsgrenze liegen, muss keinen Rundfunkbeitrag bezahlen
Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags können schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis beantragen. Sie zahlen dann einen reduzierten Beitrag von 6,12 € monatlich.
Die Ermäßigung oder Befreiung gilt auch für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner der Antragsteller, wenn sie mit in der Wohnung leben, für die der Rundfunkbeitrag gezahlt wird.
Wie und wo wird der Antrag gestellt?
Das erforderliche Antragsformular erhalten Betroffene bei ihrer örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder im Internet unter: https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit dem entsprechenden Nachweis an folgende Adresse geschickt werden:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Als Nachweis für eine Befreiung bzw. Ermäßigung können dienen:
- eine aktuelle ärztliche Bescheinigung der Taubblindheit im Original
- der Schwerbehindertenausweis im Original oder besser in beglaubigter Kopie
- der aktuelle Bewilligungsbescheid über Sozialleistungen im Original oder besser in beglaubigter Kopie
- eine Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde über den Bezug der Sozialleistungen (z. B. „Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde”, „Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio”) im Original
Eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises oder Ihrer Bescheinigung erhalten Sie unter Vorlage des Originals bei der Behörde, die das Dokument ausgestellt hat, oder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Wenn Sie das Original-Dokument zusammen mit dem Antrag an den Beitragsservice schicken, kennzeichnen Sie dieses unbedingt deutlich als "Original", damit es Ihnen wieder zurückgesendet wird.
Anlaufstellen und weitere Informationsquellen
Weitere Informationen rund um das Thema "Rundfunkbeitrag" erhalten Sie im Internet unter: www.rundfunkbeitrag.de