Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2021

Satzungsleistungen und Zusatzversicherungen

Den Standardleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung setzt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest und passt diesen laufend an. Die dort festgesetzten medizinischen Leistungen müssen alle Krankenkassen anbieten.
Darüber hinaus können Krankenkassen ihr Angebot durch zusätzliche Leistungen aufstocken.

Erweiterte Leistungen der Krankenkassen

Die Krankenkassen können die sogenannten Satzungsleistungen - also die Leistungen, die über den von der G-BA festgelegten Standardleistungskatalog hinausgehen - nach eigenem Ermessen bestimmen und in ihrer Satzung festlegen. Sie gelten für alle Mitglieder der Versicherung und müssen von der Krankenversicherung geleistet werden.

Mit diesen zusätzlichen Leistungen können die Krankenkasse stärker auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Versicherten eingehen.

Häufig werden zusätzliche Leistungen in folgenden Bereichen angeboten:

Private Zusatzversicherungen

Oftmals vermitteln gesetzliche Krankenkassen Zusatzversicherungen von privaten Krankenkassen, um ihre Leistungen zu ergänzen. Z.B. Zusatzpolicen für:

  • Zahnbehandlungen
  • Brillen
  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Chefarztbehandlung
  • Naturheilverfahren
  • Auslandsreisekrankenversicherung

Diese Policen, für die ein zusätzlicher Beitrag an die private Krankenversicherung gezahlt wird, müssen vom Versicherten explizit abgeschlossen werden.

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