Zuletzt aktualisiert am 14. Oktober 2022
Schwerbehindertenausweis
Ein Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis für die behördlich festgestellte Art und Schwere einer Behinderung. Schwerbehinderte Menschen können damit die ihnen zustehenden Vergünstigungen und Hilfen, sogenannte Nachteilsausgleiche, in Anspruch nehmen.
Einen Schwerbehindertenausweis erhalten schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.
Antragstellung
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Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss zunächst ein Antrag zur Feststellung einer Behinderung beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Dort gibt es auch die entsprechenden Antragsformulare. Die Adresse des zuständigen Versorgungsamtes erfahren Betroffene online oder bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Die Anträge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Auf der Webseite www.einfach-teilhaben.de findest Du unter Punkt 3: "Wählen Sie den richtigen Antrag" die passenden Antragsformulare sowie die Kontaktdaten Deines zuständigen Versorgungsamtes.
Wenn alle Angaben wahrheitsgetreu und umfassend gemacht sowie alle notwendigen Unterlagen beigelegt wurden, kann der Antrag an die zuständige Behörde versendet werden. Wurde der Antrag auf Schwerbehinderung genehmigt, versendet die Behörde einen entsprechenden Bescheid.
Ab einem GdB von 50 erhalten Antragssteller automatisch einen Schwerbehindertenausweis.
Eine Schwerbehinderung wird meist nach Aktenlage festgestellt. In der Regel ist eine persönliche Begutachtung nicht erforderlich. Daher ist es besonders wichtig, die eigene Krankengeschichte konkret darzulegen und einige Hinweise zu beachten:
- Fülle den Antrag vollständig aus und lasse Dir Zeit dabei
- Gebe alle Grunderkrankungen, aber auch zusätzliche alltägliche Beeinträchtigungen und Auswirkungen der Erkrankungen an
- Benenne im Antrag vor allem die Ärzte, Therapeuten und Kliniken, welche Dich am intensivsten bezüglich der angeführten Erkrankungen behandeln. Fülle zusätzlich eine Schweigepflichtsentbindung für Deine Ärzte aus, falls der Gutachter weitere medizinische Auskünfte einholen möchte
- Damit Dein Arzt auf mögliche Rückfragen der Behörde vorbereitet ist, gebe Ihm Bescheid, dass Du einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis gestellt hast
- Du kannst im Antrag die in Frage kommenden Merkzeichen eintragen
- Füge sämtliche, die Erkrankungen betreffenden ärztlichen Befunde und Krankenberichte in Kopie bei. Bitte Deinen Arzt, neben Deinen Krankheiten, auch Deine Einschränkungen aufgrund der Erkrankungen in seinen Befundberichten zu nennen
- Lege dem Antrag ein Lichtbild bei, das für den Schwerbehindertenausweis benötigt wird
- Erstelle von Deinem fertigen Antrag eine Kopie
- Wurde Dein Antrag abgelehnt, kannst Du innerhalb der Widerspruchsfrist (in der Regel 4 Wochen) einen Widerspruch einlegen
Gültigkeitsdauer
Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel für maximal 5 Jahre ausgestellt. Wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, kann er bis zu zweimal ohne besondere Formalitäten verlängert werden. Danach muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Auf dem neuen Ausweis im Scheckkartenformat gibt es keine Felder zur Eintragung der Gültigkeitsdauer. Ist der Ausweis abgelaufen, muss ein komplett neuer ausgestellt werden.
Wenn sich der Gesundheitszustand des schwerbehinderten Menschen wesentlich verbessert oder verschlechtert, muss man das Versorgungsamt darüber informieren. Es erfolgt dann eine erneute Prüfung.
Ist keine wesentliche Veränderung in Art und Schwere der Behinderung zu erwarten, kann der Ausweis auch unbefristet ausgestellt werden.
Ein Schwerbehindertenausweis berechtigt nicht zur Nutzung eines Behindertenparkplatzes!
Hier wird ein spezieller Parkausweis benötigt, der merkzeichenabhängig beantragt werden kann.
Als Nachweis der Schwerbehinderung gegenüber dem Arbeitgeber solltest Du nur den Schwerbehindertenausweis nutzen.
Er enthält, im Gegensatz zum Bescheid des Versorgungsamtes, keine Diagnosen.
Anlaufstellen und weitere Informationen
Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge erhältst Du beispielsweise hier:
- Sozialdienste in Reha-Einrichtungen oder Krankenhäusern
- Pflegestützpunkte
- Sozialverbände wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland
- Beratungsstellen der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)