Zuletzt aktualisiert am 14. Oktober 2022

Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis für die behördlich festgestellte Art und Schwere einer Behinderung. Schwerbehinderte Menschen können damit die ihnen zustehenden Vergünstigungen und Hilfen, sogenannte Nachteilsausgleiche, in Anspruch nehmen.

Einen Schwerbehindertenausweis erhalten schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.

Antragstellung

Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss zunächst ein Antrag zur Feststellung einer Behinderung beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Dort gibt es auch die entsprechenden Antragsformulare. Die Adresse des zuständigen Versorgungsamtes erfahren Betroffene online oder bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. 

Wenn alle Angaben wahrheitsgetreu und umfassend gemacht sowie alle notwendigen Unterlagen beigelegt wurden, kann der Antrag an die zuständige Behörde versendet werden. Wurde der Antrag auf Schwerbehinderung genehmigt, versendet die Behörde einen entsprechenden Bescheid.

Ab einem GdB von 50 erhalten Antragssteller automatisch einen Schwerbehindertenausweis.

Gültigkeitsdauer

Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel für maximal 5 Jahre ausgestellt. Wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, kann er bis zu zweimal ohne besondere Formalitäten verlängert werden. Danach muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

Auf dem neuen Ausweis im Scheckkartenformat gibt es keine Felder zur Eintragung der Gültigkeitsdauer. Ist der Ausweis abgelaufen, muss ein komplett neuer ausgestellt werden.

Wenn sich der Gesundheitszustand des schwerbehinderten Menschen wesentlich verbessert oder verschlechtert, muss man das Versorgungsamt darüber informieren. Es erfolgt dann eine erneute Prüfung.

Ist keine wesentliche Veränderung in Art und Schwere der Behinderung zu erwarten, kann der Ausweis auch unbefristet ausgestellt werden.
 

 

Anlaufstellen und weitere Informationen

Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge erhältst Du beispielsweise hier:

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