Zuletzt aktualisiert am 27. Juli 2022
Servicestellen
Bis zum 31.12.2018 bildeten die Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitation ein trägerübergreifendes Beratungsangebot aller Rehabilitationsträger (Kranken-, Renten-, Unfallversicherung, Agentur für Arbeit, Integrationsämter, Jugend- und Sozialhilfe). Sie dienten der Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung bzw. gesundheitlichen Einschränkungen rund um das Thema Rehabilitation und Teilhabe.
Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes sind die gesetzlichen Regelungen zu den Gemeinsamen Servicestellen ersatzlos entfallen.
Anstelle dessen können sich Betroffene nun an unterschiedliche Beratungsstellen, beispielsweise der Rehabilitationsträger, Träger der Deutschen Rentenversicherung sowie der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) wenden.
Anlaufstellen und weitere Informationen
Beratungsangebote der Rehabilitationsträger und Integrationsämter (insbesondere bei Fragen zur Rehabilitation im Bereich der Krankenversicherung, Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter):
www.bar-frankfurt.de/service/datenbanken-verzeichnisse/adressenverzeichnis.html
Beratungsangebote der Träger der Deutschen Rentenversicherung:
www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/beratung-und-kontakt_node.html
Beratungsangebot der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Die Beratung erfolgt nach dem Peer-Counseling Modell, also von Betroffenen für Betroffene: