Zuletzt aktualisiert am 27. Juli 2022

Servicestellen

Bis zum 31.12.2018 bildeten die Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitation ein trägerübergreifendes Beratungsangebot aller Rehabilitationsträger (Kranken-, Renten-, Unfallversicherung, Agentur für Arbeit, Integrationsämter, Jugend- und Sozialhilfe). Sie dienten der Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung bzw. gesundheitlichen Einschränkungen rund um das Thema Rehabilitation und Teilhabe.

Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes sind die gesetzlichen Regelungen zu den Gemeinsamen Servicestellen ersatzlos entfallen.

Anstelle dessen können sich Betroffene nun an unterschiedliche Beratungsstellen, beispielsweise der Rehabilitationsträger, Träger der Deutschen Rentenversicherung sowie der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) wenden.

Anlaufstellen und weitere Informationen

Beratungsangebote der Rehabilitationsträger und Integrationsämter (insbesondere bei Fragen zur Rehabilitation im Bereich der Krankenversicherung, Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter):

www.bar-frankfurt.de/service/datenbanken-verzeichnisse/adressenverzeichnis.html

Beratungsangebote der Träger der Deutschen Rentenversicherung:

www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/beratung-und-kontakt_node.html

Beratungsangebot der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Die Beratung erfolgt nach dem Peer-Counseling Modell, also von Betroffenen für Betroffene:

www.teilhabeberatung.de/

 

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