Zuletzt aktualisiert am 10. Mai 2022
Soziales Entschädigungsrecht
(Bundesversorgungsgesetz BVG)
Menschen, die einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Allgemeinheit bzw. der Staat in besonderer Weise die Verantwortung trägt, haben Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung.
Das Soziale Entschädigungsrecht (SER) richtet sich nach dem Bundesversorgungsgesetz, welches 1950 ursprünglich erlassen wurde, um die Opfer der beiden Weltkriege und deren Hinterbliebene zu entschädigen. Neben Kriegsbeschädigten können mittlerweile auch weitere geschädigte Personengruppen wie Gewaltopfer oder Impfgeschädigte Leistungen erhalten. Ihre Ansprüche sind in einzelnen Nebengesetzen geregelt.
Mit dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrecht wird zum 1. Januar 2024 ein neues Sozialgesetzbuch, das SGB XIV, geschaffen. Das SGB XIV bündelt die verschiedenen Leistungsgesetze und soll so die Inanspruchnahme von sozialer Entschädigung vereinfachen. Zudem werden künftig auch Opfer psychischer Gewalt mitberücksichtigt.
Fragen zur Reform beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter:
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/Fragen-und-Antworten/faq-ser.html
Leistungsberechtigte
- Kriegsopfer sind Personen, die während der beiden Weltkriege als Soldat oder Zivilperson eine Schädigung erlitten haben sowie deren Hinterbliebene
- Opfer von Gewalttaten erhalten Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Hinterbliebene können Leistungsansprüche geltend machen, wenn ihr Angehöriger als Folge einer Gewalttat verstirbt. Ausnahme: Entstand der gesundheitliche Schaden durch einen tätlichen Angriff mittels eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers, so besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem OEG. Betroffene oder deren Angehörige können in diesem Fall aber einen Antrag an den Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen stellen. Kontakt:
http://www.verkehrsopferhilfe.de/de/ - Zivildienstbeschädigte können Leistungsansprüche nach dem Zivildienstgesetz (ZDG) geltend machen, wenn sie einen dauerhaften gesundheitlichen Schaden während der Ausübung des Zivildienstes erlitten haben. Der Zivildienst wurde 2010 ausgesetzt, Versorgungsansprüche sind davon nicht betroffen. Hinterbliebene erhalten Leistungen, wenn ihr Angehöriger bei der Dienstausübung ums Leben gekommen ist
- Wehrdienstbeschädigte und deren Hinterbliebene erhalten Versorgungsleistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), wenn der Soldat der Deutschen Bundeswehr eine dauerhafte gesundheitliche Schädigung in Zusammenhang mit seiner Wehrdiensttätigkeit erlitten hat oder dabei gestorben ist
- Impfgeschädigte, die eine dauerhafte gesundheitliche Schädigung infolge einer gesetzlich vorgeschriebenen oder durch eine öffentliche Stelle empfohlenen Impfung erlitten haben, werden nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) entschädigt. Hinterbliebene erhalten Leistungen, wenn der Geimpfte an den Folgen der Impfung verstirbt
- politische Häftlinge in der ehemaligen DDR und ehemaligen deutschen Ostgebieten, die infolge der Inhaftierung eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, erhalten Entschädigungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG)
- Opfer rechtsstaatwidriger Strafverfolgungsmaßnahmen und Verwaltungsentscheidungen der DDR, die einen dauerhaften gesundheitlichen Schaden erlitten haben, erhalten Leistungen nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
- Menschen, die aufgrund einer hoheitlichen Verwaltungsentscheidung einer deutschen Behörde der ehemaligen DDR gesundheitliche Schäden erlitten haben, werden nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesezu (VwRehaG) entschäigt
Hinweis: Das SER umfasst keine gesundheitlichen Schäden, die geflüchteten Menschen durch Kriegseinwirkungen im Ausland oder durch traumatisierende Erfahrungen während der Flucht nach Deutschland entstanden sind.
Leistungsumfang
Grundsätzlich werden soziale Entschädigungsleistungen gewährt, wenn ein Antrag gestellt und eine Schädigungsfolge festgestellt wurde. Der mögliche Leistungsumfang ist im Bundesversorgungsgesetz geregelt. Abhängig vom Ausmaß der Schädigung kommen u. a. folgende Geld- und Sachleistungen in Betracht:
- Heilbehandlungen, z. B. ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung, häusliche Krankenpflege, Badekur, Reisekosten
- Krankenbehandlungen für Angehörige und Hinterbliebene
- Rentenleistungen für Beschädigte und Hinterbliebene
- einkommenunabhängig: Grundrente, Schwerbeschädigtenzulage, Führzulage, Kleider- und Wäscheverschleißpauschale, Pflegezulage
- einkommensabhängig: Ausgleichsrente, Ehegattenzuschlag, Kinderzuschlag, Berufsschadensausgleich
- Kapitalabfindungen können Beschädigte (vor Vollendung des 55. Lebensjahres) bzw. deren Witwer anstatt der Grundrente zur Finanzierung von Wohneigentum erhalten
- bundesweit wird seit Anfang 2021 sichergestellt, dass Betroffene mit traumatisierenden Erfahrungen flächendeckend Soforthilfe in einer Traumaambulanz erhalten
- Kriegsopferfürsorgeleistungen
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Krankenhilfe
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Erziehungsbeihilfe
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Erholungshilfe
- Wohnungshilfe
- Hilfen in besonderen Lebenslagen
Betroffene müssen für die Leistungen in der Regel keine Zuzahlungen leisten.
Anlaufstellen und weitere Informationsquellen
Fragen zu Leistungsansprüchen sowie zur Antragsstellung beantworten die zuständigen Versorgungsämter und die Hauptfürsorgestellen:
www.hauptfuersorgestellen.de/Kontakt/135c106/index.html
Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Soziale-Entschaedigung/inhalt.html
Informationen zu Ansprüchen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht bieten Broschüren des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Opferhilfe und Gewaltprävention sind auf folgender Webseite zu finden:
www.bmjv.de/DE/Themen/OpferschutzUndGewaltpraevention/OpferhilfeUndGewaltpraevention_node.html