Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2021
Sozialpädagogische Familienhilfe
(§ 31 SGB VIII)
Mit der sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) werden Eltern unter bestimmten Voraussetzungen bei der Erziehung und Förderung ihrer Kinder und dem Lösen eigener Probleme unterstützt. Eine Familienhelferin etwa stärkt durch Besuche vor Ort und intensiven ambulanten Einsatz die Selbsthilfekräfte der Familie.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- die Anspruchsvoraussetzungen (Hilfe zur Erziehung) nach dem Sozialgesetzbuch müssen erfüllt sein, d. h. eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet und die Hilfe ist geeignet und notwendig
- die Mithilfe der Familie ist zwingend erforderlich. Dazu zählt auch die Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und mit der Fachkraft zusammenzuarbeiten. Problemeinsicht und ein erkennbares Selbsthilfepotential sollten vorhanden sein
- die Eltern bzw. die erziehungsberechtige Person (z. B. bei Alleinerziehenden) müssen einen Antrag beim Jugendamt stellen. Ein Hilfeplan wird angefertigt. Dieser beinhaltet Probleme, Lösungsschritte und Ziele innerhalb eines festgelegten Zeitfensters
- die Familienstruktur ist von Erziehungs- und Beziehungsschwierigkeiten, anderen Probleme (z. B. Trennungsthematik, Suchtgefahr) und gesellschaftliche Defiziten (z. B. finanzielle Probleme, schlechte Wohnsituation) geprägt
Ausschlusskriterien für die Inanspruchnahme der SPFH
- fehlende Motivation und Mitarbeit
- mangelnde Kooperationsbereitschaft
Wichtig: Eine massive Suchtproblematik der Hauptbezugsperson oder psychotische/psychische oder geistige Erkrankungen sowie eine Gewaltproblematik führen nicht automatisch zum Ausschluss. Vielmehr erscheint dann die SPFH als alleinige Hilfe nicht geeignet. Als Unterstützung zu anderen Hilfsangeboten (z. B. Entwöhnungstherapie bei Sucht) ist sie durchaus denkbar.
Welche Ziele und Aufgaben hat die Familienhilfe?
Durch die Hausbesuche der Fachkraft wird, orientiert an der Lebenssituation und dem Alltag der Familie, die Integration in das soziale Umfeld angestrebt. Das Angebot richtet sich an die ganze Familie. Insbesondere soll die Erziehungskraft wiederhergestellt, gesichert und gestärkt werden.
Aufgaben
- intensive mehrdimensionale Betreuung und Begleitung von Familien in Erziehungsaufgaben (z. B. bei Vernachlässigung)
- praktische Hilfe bei Alltagsproblemen (z. B. bei der Haushaltsführung) und bei übermäßigem Ausgabeverhalten (z. B. Schuldenberatung)
- Unterstützung bei der Lösung von Konflikten und Krisen
- Begleitung im Umgang mit Ämtern und Institutionen (z. B. bei der Beantragung von Wohngeld)
- Anleitung bei der Hilfe zur Selbsthilfe bei intensiver Mitarbeit der gesamten Familie
- Einbeziehung des sozialen Umfeldes und Nutzbarmachung der örtlichen Ressourcen
(z. B. Nachbarschaftshilfen, Kursangebote)
Insgesamt ist diese Hilfe immer an den Ressourcen der Familie orientiert und stellt eine Hilfe zur Selbsthilfe dar.
Kosten und Dauer der Familienhilfe
Für die sozialpädagogische Familienhilfe entstehen in der Regel keine Kosten.
Über 1 bis 2 Jahre begleitet der Familienhelfer die Familie wöchentlich etwa 10 bis 20 Stunden.
Kostenträger
Kostenträger sind immer die Jugendämter. Freie Träger der Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände z. B. Caritas, AWO) sind die Leistungserbringer, die von sozialpädagogischen Fachkräften, in der Regel Diplomsozialpädagogen/- innen mit langjähriger Berufserfahrung, erbracht werden.
Anlaufstellen und weitere Informationsquellen
Bei Fragen können Sie sich an das zuständige Jugendamt oder an die Wohlfahrtsverbände wenden.