Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2021

Tipps für die Pflegebegutachtung


Häufig wird der Besuch des MDK-Gutachters von Angst und einem unguten Gefühl begleitet. Diese Bedenken sind jedoch meist unbegründet. Der Gutachter muss beurteilen, ob Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegegesetzes vorliegt. Dazu stellt er viele Fragen und prüft, ob der Patient bestimmte Handlungen ausführen kann. Eine körperliche Untersuchung, wie sie
beispielsweise der Hausarzt durchführt, findet nicht statt. Die nachfolgenden Hinweise können dabei helfen, den Begutachtungstermin vorzubereiten und den Ablauf so angenehm wie
möglich zu gestalten.

 

Begutachtungstermin richtig auswählen

Die Pflegeversicherung ist verpflichtet, binnen 25 Tagen nach Antragstellung über das Gesuch zu entscheiden. Demnach muss auch in diesem Zeitfenster der Begutachtungstermin
stattfinden. Der MDK wird hierzu – unter Berücksichtigung der Wünsche des Antragstellers – einen Terminvorschlag machen. Betroffene sollten einen Tag bestimmen, der terminlich für alle
pflegerelevanten Personen gut passt und welcher ausreichend in der Zukunft liegt, um sich angemessen auf den Termin vorzubereiten. Am Tag selbst sollte ausreichend Zeit für die Vor- und Nachbereitung vorhanden sein.

Begutachtungskriterien kennenlernen

Die Antragsteller sollten sich im Vorfeld mit dem Begutachtungskatalog der Pflegeversicherung vertraut machen. Dadurch sind sie auf die Fragen des Gutachters vorbereitet und wissen in welchen Bereichen die Selbstständigkeit am meisten eingeschränkt ist. Am besten werden alle relevanten Einschränkungen im Vorfeld notiert und während des Besuchs griffbereit gehalten. Wenn diese nicht selbst vom Gutachter während des Besuchs angesprochen wurden, kann dieser nochmal gezielt darauf hingewiesen werden.
 

Pflegetagebuch führen

Sofern noch nicht geschehen, sollte vor Besuch des Gutachters für mindestens 1 bis 2 Wochen ein detailliertes Pflegetagebuch geführt werden. Alle regelhaften Pflege- und Betreuungsaufwendungen sollten genauestens dokumentiert werden. Auch Verrichtungen, die der Pflegebedürftige zwar selbst ausführt, bei denen er aber beaufsichtigt werden muss, werden zur Pflegezeit hinzu gerechnet.

Relevante Unterlagen zusammenstellen

Zum Termin sollten alle wichtigen Unterlagen, insbesondere Arztberichte, ärztliche Verordnungen, Medikamenten- und Therapiepläne, der Schwerbehindertenausweis und alles, was sonst noch relevant erscheint bereit liegen. Die wichtigsten Dokumente können außerdem kopiert und dem Gutachter mitgegeben werden.
 

Medikamente und Hilfsmittel bereithalten

Eine Übersicht über die notwendigen Medikamente und (Pflege-) Hilfsmittel hilft dem Gutachter die Pflegesituation richtig einzuschätzen. Daher sollten diese für dessen Besuch zusammengestellt werden. Je klarer der Pflegeaufwand ersichtlich ist, desto besser kann der Gutachter die Situation erfassen.

Den Pflegebedürftigen auf den Begutachtungstermin vorbereiten

Die Begutachtungssituation stellt für den Pflegebedürftigen eine Ausnahmesituation dar, die ihn u. U. emotional sehr belasten oder verunsichern kann. Demzufolge sollte der MDK Besuch für den Betreffenden so „unaufgeregt“ wie möglich gestaltet werden. Zum einen durch eine gute Vorbereitung und zum anderen indem der Pflegedürftige entsprechend seiner Möglichkeiten auf den Besuch des Gutachters eingestimmt wird. Während der Begutachtung sollte möglichst immer eine Vertrauensperson bei dem Pflegebedürftigen sein, sodass diese den Ablauf etwas lenken und den Patienten emotional unterstützen kann.

Authentisch und ehrlich sein

Die Begutachtung dient dazu, einen möglichst realistischen Eindruck über den Zustand des pflegebedürftigen Menschen und die Pflegesituation zu erhalten. Die Pflege- und Bezugspersonen sollten daher versuchen, möglichst authentisch zu bleiben und den Patienten nicht unnötig zu „schonen“ und ihm bei allen Verrichtungen helfen. Auch übertriebenes Schamgefühl ist fehl am Platze. Wenn der Patient sich nach dem Toilettengang
beispielsweise nicht selbst reinigen kann, so sollte dies dem Gutachter offen mitgeteilt werden. Der Gutachter muss beurteilen können, wie selbstständig der Betreffende ist und
wo seine tatsächlichen Grenzen liegen.

Alle Pflege- und Betreuungspersonen zum Termin dazu holen

Zur Pflegebegutachtung sollten optimalerweise alle Personen, die in die Pflege- und Betreuung des pflegebedürftigen Menschen eingebunden sind, involviert sein. Die Begutachtung sollte erst beginnen, wenn alle Beteiligten anwesend und bereit sind anzufangen. Nur so hat jeder die Chance angemessen zu partizipieren und der Gutachter kann einen Eindruck von den tatsächlichen Abläufen bekommen.

4-Augen-Gespräch

Für Angehörige kann es unangenehm sein, vor dem Patienten über dessen Einschränkungen zu sprechen. Dann besteht die Möglichkeit, ein 4-Augen-Gespräch mit dem Gutachter zu
führen. Hier können nochmals Dinge besprochen werden, die dem Pflegebedürftigen vielleicht unangenehm oder peinlich sein können, die aber beim täglichen Pflegeaufwand eine Rolle
spielen.

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