Zuletzt aktualisiert am 20. Dezember 2021
Tipps für die Pflegebegutachtung
Häufig wird der Besuch des MDK-Gutachters von Angst und einem unguten Gefühl begleitet. Diese Bedenken sind jedoch meist unbegründet. Der Gutachter muss beurteilen, ob Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegegesetzes vorliegt. Dazu stellt er viele Fragen und prüft, ob der Patient bestimmte Handlungen ausführen kann. Eine körperliche Untersuchung, wie sie
beispielsweise der Hausarzt durchführt, findet nicht statt. Die nachfolgenden Hinweise können dabei helfen, den Begutachtungstermin vorzubereiten und den Ablauf so angenehm wie
möglich zu gestalten.
Regelungen, die während der Covid-19-Pandemie getroffen wurden, wirken sich auf die Leistungen der Pflegeversicherung aus.
Näheres im Artikel: Covid-19 - sozialrechtliche Sonderbestimmungen
Begutachtungstermin richtig auswählen
Die Pflegeversicherung ist verpflichtet, binnen 25 Tagen nach Antragstellung über das Gesuch zu entscheiden. Demnach muss auch in diesem Zeitfenster der Begutachtungstermin
stattfinden. Der MDK wird hierzu – unter Berücksichtigung der Wünsche des Antragstellers – einen Terminvorschlag machen. Betroffene sollten einen Tag bestimmen, der terminlich für alle
pflegerelevanten Personen gut passt und welcher ausreichend in der Zukunft liegt, um sich angemessen auf den Termin vorzubereiten. Am Tag selbst sollte ausreichend Zeit für die Vor- und Nachbereitung vorhanden sein.
Begutachtungskriterien kennenlernen
Die Antragsteller sollten sich im Vorfeld mit dem Begutachtungskatalog der Pflegeversicherung vertraut machen. Dadurch sind sie auf die Fragen des Gutachters vorbereitet und wissen in welchen Bereichen die Selbstständigkeit am meisten eingeschränkt ist. Am besten werden alle relevanten Einschränkungen im Vorfeld notiert und während des Besuchs griffbereit gehalten. Wenn diese nicht selbst vom Gutachter während des Besuchs angesprochen wurden, kann dieser nochmal gezielt darauf hingewiesen werden.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. bietet einen Selbsteinschätzungsbogen für pflegende Angehörige zur Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung an. Er konzentriert sich auf die Lebensbereiche, die bei einer Demenzerkrankung meist einen erhöhten
Unterstützungsaufwand erfordern.
Online hier abrufbar:
Pflegetagebuch führen
Sofern noch nicht geschehen, sollte vor Besuch des Gutachters für mindestens 1 bis 2 Wochen ein detailliertes Pflegetagebuch geführt werden. Alle regelhaften Pflege- und Betreuungsaufwendungen sollten genauestens dokumentiert werden. Auch Verrichtungen, die der Pflegebedürftige zwar selbst ausführt, bei denen er aber beaufsichtigt werden muss, werden zur Pflegezeit hinzu gerechnet.
Relevante Unterlagen zusammenstellen
Zum Termin sollten alle wichtigen Unterlagen, insbesondere Arztberichte, ärztliche Verordnungen, Medikamenten- und Therapiepläne, der Schwerbehindertenausweis und alles, was sonst noch relevant erscheint bereit liegen. Die wichtigsten Dokumente können außerdem kopiert und dem Gutachter mitgegeben werden.
Falls ein ambulanter Dienst die pflegerische Versorgung übernimmt, will der Gutachter die Pflegedokumentation wahrscheinlich einsehen. Sofern Betroffene vorab einen Selbsteinschätzungsbogen ausgefüllt haben, können sie diesen dem Gutachter ebenfalls aushändigen.
Medikamente und Hilfsmittel bereithalten
Den Pflegebedürftigen auf den Begutachtungstermin vorbereiten
Authentisch und ehrlich sein
beispielsweise nicht selbst reinigen kann, so sollte dies dem Gutachter offen mitgeteilt werden. Der Gutachter muss beurteilen können, wie selbstständig der Betreffende ist und
wo seine tatsächlichen Grenzen liegen.
Alle Pflege- und Betreuungspersonen zum Termin dazu holen
4-Augen-Gespräch
führen. Hier können nochmals Dinge besprochen werden, die dem Pflegebedürftigen vielleicht unangenehm oder peinlich sein können, die aber beim täglichen Pflegeaufwand eine Rolle
spielen.
Weitere Artikel im neuraxWiki:
Fristen für die Pflegebegutachtung
Pflegebegutachtung von Kindern
Beantragung einer Pflegeeinstufung