Zuletzt aktualisiert am 3. Mai 2022

Übernahme von Miet- und Energieschulden

(§ 36 SGB XII)

Bei Miet- oder Energiekostenrückständen, bei denen der Betroffene Gefahr läuft, seine Wohnung zu verlieren, kann das Sozialamt die Schulden im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt übernehmen (siehe auch: Sozialhilfe).

Voraussetzungen zur Schuldenübernahme

Wer Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, kann die Übernahme seiner Miet- oder Energieschulden beim Sozialamt beantragen. Dabei wird zwischen "kann"- und "soll"- Kriterien unterschieden.

Bestehende Zahlungsrückstände können vom Sozialamt übernommen, wenn:

und

  • dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist

Vorhandene Schulden sollen übernommen werden, wenn:

  • dies gerechtfertigt und notwendig ist
  • sonst Wohnungslosigkeit droht

sowie

  • kein zu berücksichtigendes Vermögen einsetzbar ist

Art der Schuldenübernahme

Das Sozialamt kann die Zahlungen entweder als Darlehen oder Beihilfe (dies dann, wenn voraussichtlich eine Rückzahlung nicht möglich ist) gewähren.
Ein Darlehen eignet sich vor allem, wenn der Leistungsberechtigte voraussichtlich in absehbarer Zeit zu Rückzahlungen in der Lage ist. Eine Rückzahlungsvereinbarung sollte allerdings nur getroffen werden, wenn der Betroffene dadurch nicht erneut in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

In der Regel überweist das Sozialamt die Gelder dann direkt an den Vermieter, um die zweckentsprechende Verwendung sicher zu stellen.

Mietschuldenübernahme bei bereits eingeleitetem Räumungsverfahren

Auch wenn vom Vermieter bereits eine Klage wegen Mietrückstandes eingereicht wurde, kann diese durch Zahlungen des Sozialamtes noch abgewendet werden. Die Gerichte sind verpflichtet, die örtlichen Sozialämter über einen drohenden Wohnungsverlust in Kenntnis zu setzen.  

Anlaufstellen und weitere Informationsquellen

Weitere Informationen und individuelle Beratung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt vor Ort.

 

Quelle: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=80084.html

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