Zuletzt aktualisiert am 1. Dezember 2022

Umzugskostenbeihilfe

(§ 54 SGB III)

Die Umzugskostenbeihilfe war eine Leistung der Agentur für Arbeit zur finanziellen Unterstützung eines Wohnungswechsels im Zusammenhang mit einer neuen Beschäftigung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit.

Am 01.01.2009 wurde die Umzugskostenbeihilfe - im Zuge des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente - durch das sogenannte Vermittlungsbudget abgelöst.

Vermittlungsbudget

(§ 44 SGB III)

Mit dem Vermittlungsbudget werden Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose bei der Vorbereitung und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützt.
Die Leistung dient der flexiblen, zielgerichteten und bedarfsorientierten Beseitigung von Hindernissen, die einer Arbeitsaufnahme im Weg stehen könnten. Der jeweilige Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit entscheidet über den konkreten Unterstützungsbedarf im Einzelfall.

Förderungsberechtigte

Förderungsberechtigt sind:

  • von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende oder Arbeitslose, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen wollen
  • Ausbildungssuchende, die eine versicherungspflichtige Berufsausbildung anstreben
  • Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Unterstützung bei der Anbahnung und Aufnahme einer schulischen Ausbildung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Leistungen aus dem Vermittlungsbudget gewährt werden können:

  • die Förderung ist zur Beseitigung konkreter Beschäftigungshindernisse notwendig
  • die Höhe der Förderung ist angemessen
  • kein anderer Leistungsträger kann zur Erbringung ähnlicher Leistungen herangezogen werden
  • die Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss im Vorfeld beantragt werden

Die Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget ist eine Ermessensleistung. Es besteht also kein Rechtsanspruch auf Leistungsgewährung.

Anlaufstellen und weitere Informationen

Über die Zuteilung des Vermittlungsbudgets entscheidet Dein zuständiger Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit. Aus diesem Grunde ist es ratsam, sich direkt an ihn zu wenden.

Weitere Informationen zum Vermittlungsbudget findest Du auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/Beratung-und-Vermittlung/vermittlungsbudget.html

www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/Beratung-und-Vermittlung/arbeitsvermittlung-art.html;jsessionid=48E552686CD60C61E4133EC27389F5DF.delivery1-master


 

 

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Stichwort: Vermittlungsbudget

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