Zuletzt aktualisiert am 1. Dezember 2022
Umzugskostenbeihilfe
(§ 54 SGB III)
Die Umzugskostenbeihilfe war eine Leistung der Agentur für Arbeit zur finanziellen Unterstützung eines Wohnungswechsels im Zusammenhang mit einer neuen Beschäftigung nach vorangegangener Arbeitslosigkeit.
Am 01.01.2009 wurde die Umzugskostenbeihilfe - im Zuge des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente - durch das sogenannte Vermittlungsbudget abgelöst.
Vermittlungsbudget
(§ 44 SGB III)
Mit dem Vermittlungsbudget werden Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose bei der Vorbereitung und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützt.
Die Leistung dient der flexiblen, zielgerichteten und bedarfsorientierten Beseitigung von Hindernissen, die einer Arbeitsaufnahme im Weg stehen könnten. Der jeweilige Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit entscheidet über den konkreten Unterstützungsbedarf im Einzelfall.
Förderungsberechtigte
Förderungsberechtigt sind:
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende oder Arbeitslose, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen wollen
- Ausbildungssuchende, die eine versicherungspflichtige Berufsausbildung anstreben
- Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Unterstützung bei der Anbahnung und Aufnahme einer schulischen Ausbildung
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Leistungen aus dem Vermittlungsbudget gewährt werden können:
- die Förderung ist zur Beseitigung konkreter Beschäftigungshindernisse notwendig
- die Höhe der Förderung ist angemessen
- kein anderer Leistungsträger kann zur Erbringung ähnlicher Leistungen herangezogen werden
- die Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss im Vorfeld beantragt werden
Die Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget ist eine Ermessensleistung. Es besteht also kein Rechtsanspruch auf Leistungsgewährung.
Erkundige Dich bei Deinem zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit im Vorfeld, welche Leistungen aus dem Vermittlungsbudget Du in Anspruch nehmen kannst. Zur Vorbereitung auf dieses Gespräch ist es sinnvoll, eine schriftliche Aufstellung der erwarteten Kosten mitzubringen. Auf diese Weise kann Dein Sachbearbeiter sich einen umfassenderen Überblick verschaffen und Deinen konkreten Unterstützungsbedarf besser einschätzen.
Anlaufstellen und weitere Informationen
Über die Zuteilung des Vermittlungsbudgets entscheidet Dein zuständiger Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit. Aus diesem Grunde ist es ratsam, sich direkt an ihn zu wenden.
Weitere Informationen zum Vermittlungsbudget findest Du auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/Beratung-und-Vermittlung/vermittlungsbudget.html
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Stichwort: Vermittlungsbudget